Transitional Justice
Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 25.01.2013
https://docupedia.de/zg/krueger_transitional_justice_v1_de_2013
DOI: https://doi.org/10.14765/zzf.dok.2.252.v1
Begriffe, Methoden und Debatten
der zeithistorischen Forschung
Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 25.01.2013
https://docupedia.de/zg/krueger_transitional_justice_v1_de_2013
DOI: https://doi.org/10.14765/zzf.dok.2.252.v1
Ende der 1990er-Jahre etablierte sich sowohl in Politik und Politikberatung als auch in der sozial- und rechtswissenschaftlichen Forschung ein neuer Begriff für Prozesse, Praktiken und Organisationsformen im Umgang mit Verbrechen, die vor einer politischen Transition vom Vorgängerregime oder während eines Bürgerkriegs begangen worden waren: Transitional Justice. Dazu hatten die politischen Umbrüche in Süd- und Zentralamerika, in Ost-, Mittel- und Südosteuropa sowie insbesondere auch das Ende der Apartheid in Südafrika maßgeblich beigetragen. Aufgrund dieser Ereignisse und ihrer Folgeprobleme wuchs die Wahrnehmung einer Notwendigkeit, nach politischen Umbrüchen die zuvor begangenen Verbrechen nicht dem Vergessen anheimfallen zu lassen, sondern sie zu thematisieren, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und die Opfer anzuerkennen. Gleichzeitig etablierte sich die Transitional Justice-Forschung, die diese Prozesse kritisch begleitete.
Um sich dem Gegenstand von Transitional Justice zu nähern, bietet sich demnach einerseits ein Blick auf entsprechende politische, rechtliche und gesellschaftliche Praktiken im Umgang mit einer gewaltsamen Vergangenheit an. Hierunter fallen Strafprozesse sowie Wahrheitskommissionen als außergerichtliche Form der Adressierung von Unrecht, Amnestien und zivilrechtliche Maßnahmen wie Lustration, d.h. die Entfernung belasteter Personen aus öffentlichen Ämtern, wie auch Entschädigungen und die Restitution von Eigentum. Über den konkreten Umgang mit Tätern und Opfern hinaus gehört zum Feld der Transitional Justice auch die Geschichts- und Erinnerungspolitik. Damit wird für die Forschung auch die Errichtung und Diskussion über Gedenkstätten, Gedenktage und Denkmäler relevant.
Im Zuge der Herausbildung von Transitional Justice zu einem eigenständigen Gebiet in Forschung und Praxis ist andererseits versucht worden, den Entwicklungsprozess dieses Phänomens historisch nachzuvollziehen und eine Periodisierung im Hinblick auf wegweisende Schritte im Umgang mit staatlich begangenen Menschenrechtsverletzungen vorzunehmen. Hierbei wurden drei „Transitional Justice-Wellen” herausgearbeitet.[1] Der Beginn wird hier bei den Nürnberger Prozessen nach dem Zweiten Weltkrieg angesetzt, mit denen eine gezielte Verurteilung von Verantwortlichen schwerster Menschenrechtsverletzungen nach einem politischen Umbruch begonnen habe. Eine zweite Phase bilden danach die Regimetransitionen in Südeuropa (Griechenland, Portugal, Spanien) der 1970er-Jahre. Die dritte Phase, so González Enríquez, Barahona de Brito und Aguilar Fernández, beginne in den 1980er-Jahren mit dem Ende der Militärdiktaturen im südlichen Lateinamerika und erstrecke sich über die politischen Umbrüche in den ehemaligen Ostblockstaaten, die Friedensverhandlungen nach Bürgerkriegen in Zentralamerika und die Überwindung der südafrikanischen Apartheid über weitere afrikanische Länder wie Ruanda oder Sierra Leone bis nach Asien in Länder wie die Philippinen, Sri Lanka oder Kambodscha.[2]
Ein anderer Vorschlag der Periodisierung stammt von Ruti Teitel und orientiert sich an der Entwicklung des Internationalen Rechts und dessen Anwendung.[3] Als erste Phase wird auch hier die „post-war transitional justice” der Nachkriegszeit angesehen, in der mit den Tribunalen in Nürnberg und Tokio erstmals die Wahrung staatlicher Souveränität hinter der Verfolgung von schwersten Menschenrechtsverletzungen zurücktrat und die politische und militärische Elite eines Landes zur Verantwortung gezogen wurden. Dadurch seien Standards gesetzt worden, die für spätere Prozesse gegen alte Eliten sowie für die weitere Entwicklung der Geschichte der Menschenrechte vorbildhaft gewesen seien. Die zweite Phase der „post-cold war transitional justice” sei dann sowohl von einer Integration des Internationalen Rechts in die nationalen Rechtsprechungen als auch von neuen Formen des Umgangs mit der Vergangenheit wie z.B. Wahrheitskommissionen geprägt gewesen. In der dritten Phase der „steady-state transitional justice”[4] habe schließlich der 1998 beschlossene und 2002 Internationale Strafgerichtshofs in Den Haag eine institutionell gestützte Norm begründet, an der sich Prozesse der Aufarbeitung von Unrecht in der Folgezeit orientierten.
Entgegen diesen Periodisierungsversuchen der Entwicklung im Umgang mit repressiver Vergangenheit nach politischen Umbrüchen oder aber einem alleinigen Fokus auf die unterschiedlichen rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Praktiken, die unter Transitional Justice verstanden werden, wird in diesem Artikel ein anderer Zugang gewählt. Der Fokus soll im Folgenden auf den Begriff selbst gelegt werden, der sich erst gegen Ende der 1990er-Jahre in Forschung und Praxis durchgesetzt hat. Die Entwicklung des Begriffs wird dabei erstens anhand der parallel stattfindenden Herausbildung eines eigenständigen Forschungsfelds nachvollzogen. Zweitens wird danach gefragt, in welchem Verhältnis die Transitional Justice-Forschung zu deutschen Debatten über „Vergangenheitsaufarbeitung” steht und welche aktuellen Entwicklungen sich hier gegenwärtig vollziehen. Drittens werden unterschiedliche Forschungsperspektiven in der Untersuchung von Transitional Justice-Prozessen aufgezeigt sowie auf die (teils durchaus problematische) Praxisnähe dieses Forschungsgegenstands verwiesen. Zuletzt wird ein Ausblick auf aktuelle Forschungstendenzen gegeben, der künftige Wege insbesondere auch im Hinblick auf die Zeitgeschichtsschreibung der Transitional Justice-Forschung beleuchtet.
1995 erschien ein dreibändiges Kompendium mit dem Titel „Transitional Justice. How Emerging Democracies Reckon with Former Regimes”. Der Herausgeber Neil Kritz, Jurist am United States Institute of Peace, legte damit eine umfangreiche Sammlung von Länderberichten und nationalen Gesetzgebungen zum Umgang mit Geheimpolizeiakten, Lustration, Reparationen, Strafverfolgung und Amnestien sowie von Wahrheitskommissionsberichten vor. Zudem beinhaltete der erste Band mit dem Titel „General Considerations” neben einem Vorwort von Nelson Mandela auch die bis dahin wichtigsten Publikationen zum Umgang mit Regimeverbrechen nach einem politischen Umbruch.[5] Beeinflusst wurde die Idee einer solchen Materialsammlung durch die in den 1980er-Jahren beginnenden Regime-Umbrüche im südlichen Lateinamerika sowie durch erste Versuche, die daraus gewonnenen Erkenntnisse über Wege des Umgangs mit schweren Menschenrechtsverletzungen und den dafür Verantwortlichen auf die Situation nach dem Zusammenbruch des ehemaligen Ostblocks zu übertragen.
Bereits in den Überschriften der versammelten Artikel, die oftmals „justice” und „transition” zueinander in Beziehung setzten, zeichnete sich ein neuer Untersuchungsgegenstand ab. Mit der Publikation dieser drei Bände wurde Transitional Justice in der Folge zu einem eigenständigen Begriff, der sich zu einem Referenzpunkt für Forschung und Praxis entwickelt hat. Mittlerweile findet hierzu jährlich eine Vielzahl an Konferenzen statt. Zahlreiche Publikationen werden unter diesem Label veröffentlicht.[6] Seit 2007 erscheint zudem, herausgegeben vom Human Rights Center an der Berkeley University und dem südafrikanischen Centre for the Study of Violence and Reconciliation (CSVR), das „International Journal of Transitional Justice”, dessen Ziel es ist, die unterschiedlichen (kulturellen) Perspektiven sowohl aus der Forschung als auch aus der Praxis zusammenzubringen.[7]
Im Zuge dessen ist auf internationaler Ebene eine Erwartungshaltung an politische Transitionsprozesse entstanden: Sobald ein autokratisches Regime kollabiert oder es nach einem Bürgerkrieg zu Friedensverhandlungen kommt, steht auch die Frage nach dem Umgang mit den zuvor begangenen Verbrechen zur Debatte.
Der Beginn einer verstärkten wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Umgang mit einer belasteten Vergangenheit während und nach politischen Transitionen lässt sich einerseits auf die politikwissenschaftliche Demokratieforschung zurückführen. Die politischen Umbrüche zunächst in Lateinamerika und nachfolgend in den ehemaligen Ostblockstaaten wurden hier zum viel beforschten Untersuchungsgegenstand, woraus sich in der Folge der Bereich der Transformationsforschung entwickelte. Ihr Fokus lag nicht allein auf dem jeweiligen politischen Umbruch und den sich daran anschließenden demokratischen Konsolidierungsprozessen.[8] Darüber hinaus wurde auch die Frage nach dem „torturer problem”[9], dem Umgang mit den alten Eliten, diskutiert. Es entstand die Frage, ob die öffentliche Aufdeckung von Verbrechen und die Zurechnung von Verantwortung für sich neu konsolidierende Demokratien entscheidend seien oder ob sie dadurch vielmehr gefährdet würden.
Diese Frage wurde auch von Juristen und Rechtswissenschaftlern aufgegriffen. Ihre Beantwortung stellte das Kernproblem dar, das in der Folge die Diskussion um Transitional Justice bestimmen sollte. Im Zentrum stand die Frage, wie im Hinblick auf die jeweiligen Folgen für eine friedliche Konsolidierung von Politik und Gesellschaft zwischen einer Bestrafung von Verantwortlichen und ihrer Amnestierung abzuwägen sei.[10] In ihrem Plädoyer für eine kompromisslose strafrechtliche Verfolgung beschrieb die Rechtswissenschaftlerin Diane Orentlicher die wesentliche politische Herausforderung als „choice between their [Anm. d. A., die neuen Demokratien] very survival and the principles upon which their existence was founded”.[11] Konkret sah sie das Kernproblem in der Frage, „[h]ow to balance the demands of justice against the continued dangers of military or other force”.[12]
Einen wesentlichen Anteil an der Herausbildung des Forschungsgegenstands und der Entwicklung des politischen Handlungsfelds hatten jedoch Menschenrechtsaktivisten, die teilweise ebenfalls über eine (zumeist rechts-)wissenschaftliche Ausbildung und Expertise verfügten und bereits seit Jahren in verschiedenen Nichtregierungsorganisationen und Stiftungen aktiv in der Menschenrechtsarbeit tätig waren. Hierzu gehörten u.a. Carlos Nino und Jaime Malamud-Goti, die den argentinischen Präsidenten Raúl Alfonsín im Hinblick auf den juristischen Umgang mit der für die schweren Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen alten Elite beraten hatten, Aryeh Neier und Juan Méndez, Mitbegründer von Helsinki Watch bzw. Americas Watch, sowie José Zalaquett und Alex Boraine, die nachfolgend Mitglieder in der chilenischen bzw. südafrikanischen Wahrheitskommission wurden. Zusammen mit einer Vielzahl weiterer Aktivisten, Experten und Politiker haben sie nicht nur durch ihre Menschenrechtsaktivitäten zur Entstehung und zunehmenden Anwendung von Transitional Justice-Praktiken, sondern auch im Rahmen von Publikationen und Konferenzen zur Herausbildung eines eigenständigen Forschungsfelds beigetragen.
Ein Schlüsselereignis in der Herausbildung von Transitional Justice bildet die Konferenz „State Crimes: Punishment or Pardon?”.[13] Sie wurde 1988 durch Alice Henkin vom Justice and Society Program des Aspen Institute in Maryland organisiert und finanziell von der Ford Foundation unterstützt. Neben der Frage nach den Möglichkeiten und Konsequenzen einer strafrechtlichen Verfolgung wurde auf dieser Konferenz noch ein anderer Aspekt deutlich, der die Transitional Justice-Forschung und auch -Praxis in der Folge entscheidend prägen sollte. Die Konferenz stand unter dem Eindruck erster Wahrheitskommissionen, darunter insbesondere die 1983 eingesetzte argentinische Comisión Nacional sobre la Desaparición de Personas (CONADEP). Henkin schrieb in ihrem Konferenzbericht: „Although there were different views as to the extent of the obligation to punish, there was common agreement that the successor government has an obligation to investigate and establish the facts so that the truth be known.”[14] Jenseits der Frage nach einer Bestrafung von Verantwortlichen war man sich darüber einig, dass die begangenen Verbrechen aufzudecken und öffentlich anzuerkennen seien.[15]
In der Folge des Zusammenbruchs des Ostblocks fanden weitere Konferenzen statt, die dazu gedacht waren, einen Erfahrungsaustausch über die Möglichkeiten von Transitional Justice zwischen den postsozialistischen Transitionsländern und jenen im südlichen Lateinamerika herzustellen. Hervorzuheben ist hier die 1992 von der in New York ansässigen Charta 77-Foundation[16] organisierte und von George Soros' Open Society Foundations finanzierte Konferenz „Justice in Times of Transition” in Salzburg. Bereits etablierte Expert/innen und Praktiker/innen wie Henkin, Neier, Orentlicher oder Teitel trafen hier mit Politiker/innen und Bürgerrechtler/innen aus den ehemals sozialistischen Staaten des Ostblocks wie Adam Michnik oder Karel Schwarzenberg zusammen.[17]
Darüber hinaus bildete diese Konferenz den Auftakt für das gleichnamige Projekt „Justice in Times of Transition”,[18] zu dem bereits im Vorfeld international angesehene Experten, unter ihnen Henkin, Orentlicher und Zalaquett, aber auch Jürgen Habermas, Ralf Dahrendorf und Timothy Garton Ash, als Berater/innen hinzugezogen worden waren.[19] Auch für dieses Projekt wurde durch die Open Society Foundations eine Finanzierung bereitgestellt. Bis heute initiieren und unterstützen diese Stiftungen Konferenzen, die sich mit Transitional Justice und demokratischer Konsolidierung beschäftigen. Dazu gehört auch die 1994 vom Institute for a Democratic Alternative for South Africa (IDASA)[20] vor dem Hintergrund des Endes des Apartheidregimes veranstaltete Konferenz „Dealing with the Past”. Auch hier ging es um einen Erfahrungsaustausch und damit um die Frage, wie in Südafrika mit den unter dem Apartheidregime begangenen Verbrechen umgegangen werden sollte. Das Ergebnis war die Einsetzung der südafrikanischen Truth and Reconciliation Commission (TRC) am 26. Juli 1995, als deren Mitglied auch der Mitorganisator dieser Konferenz, der Menschenrechtsaktivist Alex Boraine, ernannt wurde.
Die südafrikanische Truth and Reconciliation Commission ist nicht nur die bis dato bekannteste Wahrheitskommission, über die bereits eine Vielzahl an Publikationen verfasst wurde.[21] Infolge ihrer Arbeit wurde mit dem 2001 eröffneten International Center for Transitional Justice (ICTJ) eine Organisation gegründet, die mittlerweile in 31 Ländern im Hinblick auf mögliche Maßnahmen im Umgang mit den Verbrechen der Vergangenheit beratend tätig ist.[22] Vor diesem Hintergrund ist Transitional Justice als Begriff und Praxisfeld auch in die Agenda der Vereinten Nationen eingegangen,[23] wie deren Mitwirkung an zahlreichen Wahrheitskommissionen[24] sowie die nach Kapitel VII der UN-Charta eingesetzten Ad hoc-Tribunale für Ruanda und das ehemalige Jugoslawien zeigen.[25] Seitdem der Begriff 1997 zum ersten Mal im Kontext der Frage nach der Stabilisierung einer neuen Regierung in einem offiziellen UN-Dokument verwendet wurde, ist er zu einem vielfach genutzten Schlagwort und zu einer zentralen Forderung an politische Demokratisierungsprozesse geworden.[26]
Mit der Entwicklung von Transitional Justice zu einer sich global verbreitenden Praxis und einem eigenständigen Forschungsgegenstand gehen auch Versuche einher, eine eindeutige Begriffsdefinition vorzunehmen. Ruti Teitel definiert Transitional Justice „as the conception of justice associated with periods of political change, characterized by legal responses to confront the wrongdoings of repressive predecessor regimes”.[27] Jon Elster präzisiert die darin angesprochenen „legal responses” als „processes of trials, purges and reparations”.[28] „Political change” konkretisiert er als „transition from one political regime to another”.[29] Diese Definitionsversuche sind nicht ohne Kritik geblieben. So sieht Naomi Roht-Arriaza zwei zentrale Probleme: Einerseits stelle sich die Frage, was unter „transitional” konkret zu verstehen sei, wie lange ein Zustand als „transitional” beschrieben werden könne, welche Richtung die „transition” einschlagen und wie tiefgehend sie sein müsse. Das zweite Problem sieht sie in dem eingeschränkten Fokus auf zivil- und strafrechtliche Aspekte. Sie betont, dass auch kulturelle und ökonomische Mechanismen wie Bildungschancen und Verteilungsgerechtigkeit Bestandteil von Transitional Justice sein könnten.[30] Deshalb definiert sie Transitional Justice als „set of practices, mechanisms and concerns that arise following a period of conflict, civil strife or repression, and that are aimed directly at confronting and dealing with past violations of human rights and humanitarian law”.[31] Ausgehend sowohl von repressiven Regimes als auch von (Bürger-)Kriegen umfasst ihre Definition jegliche Tätigkeiten, die im Anschluss an deren Überwindung die zuvor begangenen Menschenrechtsverletzungen thematisieren.
Diese Definition von Transitional Justice ist vergleichbar mit den deutschen Begriffen „Vergangenheitsaufarbeitung”[32] und „Vergangenheitsbewältigung”. Letzterer wird von Helmut König als „die Gesamtheit jener Handlungen und jenes Wissens” gefasst, „mit der sich die jeweiligen neuen demokratischen Systeme zu ihren nichtdemokratischen Vorgängerstaaten verhalten”.[33] Dabei ist der Terminus „Vergangenheitsbewältigung” aufgrund der „Nicht-Bewältigbarkeit” von Vergangenheit oftmals kritisiert und durch „Auf-”, „Be-” und „Durcharbeitung” bzw. durch Vergangenheits-, Erinnerungs- und Geschichtspolitik[34] oder aber durch Vergangenheits-[35] oder Erinnerungsarbeit[36] ersetzt worden.[37]
Zudem ist der Begriff der „Vergangenheitsbewältigung” sehr viel älter als derjenige der Transitional Justice. „Vergangenheitsbewältigung” war lange Zeit lediglich mit dem Nationalsozialismus und seiner zunächst mangelhaften „Bewältigung” in Deutschland verknüpft.[38] Auch wenn die Frage nach dem Umgang mit der NS-Vergangenheit seit den 1950er-Jahren immer wieder diskutiert worden war, wurde dieser Prozess erst in den 1980er-Jahren – nicht zuletzt befördert durch den Historikerstreit und das aufkommende Erinnerungs- und Gedächtnisparadigma – zu einem eigenen Forschungsfeld. Dabei standen die Fragen nach der Singularität des Holocaust und nach der Vergleichbarkeit der nationalsozialistischen und kommunistischen Diktatur im Vordergrund der Diskussionen. Zeitlich parallel stattfindende Debatten über den Umgang mit den Militärdiktaturen im südlichen Lateinamerika wurden in dieser Diskussion nicht rezipiert.
Erst nach 1989 im Zuge der Frage nach dem Umgang mit der DDR-Vergangenheit änderte sich hier der Fokus. Anstelle von „Vergangenheitsbewältigung” wurde nun verstärkt von „Vergangenheitsaufarbeitung” gesprochen.[39] Den vergleichenden Hintergrund für die DDR-Aufarbeitung bildete in den deutschen Debatten in erster Linie die Aufarbeitung der Nazi-Diktatur und erneut nicht die Aufarbeitungsprozesse anderer Länder. Der Umgang mit den beiden deutschen Diktaturen des 20. Jahrhunderts wurde dementsprechend zunächst nicht in das Falluniversum anderer Aufarbeitungsprozesse eingereiht.[40] Stattdessen wurden auf politischer Ebene aus dem deutschen Aufarbeitungskontext heraus, der oftmals als vorbildlich rezipiert wurde[41] und sogar zur Frage nach einer „deutschen ‚DIN'-Norm” der Vergangenheitsaufarbeitung geführt hat,[42] Begriff und Anliegen des deutschen Falls auch auf postsozialistische Länder in Ost-, Mittel- und Südosteuropa übertragen. Seit Ende der 1990er-Jahre zeigen sich in der deutschen Forschung jedoch erste Tendenzen, den deutschen Umgang mit der Vergangenheit auch in einen internationalen Kontext zu stellen.[43] Mittlerweile finden sich auch zunehmend Untersuchungen, die aufgrund ihrer transnationalen oder globalen Perspektive eine unmittelbare Kontextualisierung deutscher Vergangenheitsaufarbeitung mit Aufarbeitungsprozessen in anderen Ländern vornehmen.[44]
Kennzeichnend für die unter der Bezeichnung Transitional Justice rangierende Forschung sind dagegen von Beginn an eine Pluralität von Länderstudien sowie vergleichend angelegte Untersuchungen. Dabei wird auch der Umgang mit der deutschen Vergangenheit aus internationaler bzw. vergleichender Perspektive betrachtet, aus der heraus die Nürnberger Prozesse (zusammen mit den Tokioter Prozessen) in die Entwicklung des Internationalen Rechts eingebettet werden.[45] Auch werden die 1992 bzw. 1995 eingesetzten Enquête-Kommissionen zur „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland” sowie zur „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit” in der Transitional Justice-Forschung als Wahrheitskommissionen gewertet.[46]
Jedoch wurde zu Beginn der Transitional Justice-Debatten die deutsche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus kaum rezipiert. Zwar nahm etwa Neil J. Kritz Karl Jaspers' „Die Schuldfrage” (1946) mit in sein Transitional Justice-Kompendium auf. Die deutschen Debatten um das langfristige Erbe des Nationalsozialismus fanden jedoch nur eine knappe Erwähnung.[47] Stattdessen wurde ein Auszug aus dem bereits 1982 erschienenen Buch „From Dictatorship to Democracy” von John Herz aufgenommen, der als Kind vor den Nazis aus Deutschland geflohen war, und in dem zum deutschen Umgang mit der Vergangenheit zu lesen war: „What the Germans call Vergangenheitsbewaeltigung, coming to terms with one's past, may have become the subject of much debate among intellectuals, but in practice there has generally been extreme resistancy to reveal and discuss the nature of the dictatorship and the details of its excesses.”[48]
Die Zurückhaltung gegenüber der deutschen Vergangenheitsaufarbeitung änderte sich jedoch mit dem Zusammenbruch der DDR, die in den zeitlichen Kontext der Entstehung des Praxis- und Forschungsfelds der Transitional Justice fiel. Zu den oben erwähnten, auf internationalen Erfahrungsaustausch ausgerichteten Konferenzen wurden auch deutsche „Aufarbeitungsexperten” wie beispielsweise Armin Mitter, Mitglied der ersten Enquête-Kommission, der damalige Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen, Joachim Gauck, oder der Politikwissenschaftler Claus Offe eingeladen, um über die deutschen Erfahrungen zu berichten.
Die aktuellen Entwicklungen innerhalb der deutschen sowie der internationalen Forschung verweisen deshalb darauf, dass die deutsche Vergangenheitsaufarbeitung im „universe of transitional justice”[49] angekommen ist. Damit einhergehend etabliert sich Transitional Justice auch in Deutschland zunehmend als Oberbegriff für Maßnahmen der Vergangenheitsaufarbeitung.[50] Darüber hinaus haben sich aber auch die Transitional Justice-Forschung und ihr Gegenstand verändert. Die zeitliche Nähe zu politischen Umbruchssituationen rückt zunehmend in den Hintergrund,[51] wodurch auch insbesondere erinnerungskulturelle Fragestellungen zu einem Bestandteil der Transitional Justice-Forschung geworden sind.[52]
Transitional Justice umfasst eine große Bandbreite an möglichen Formen des Umgangs mit den begangenen Verbrechen und seinen Opfern wie Tätern. Es lassen sich jedoch zwei Schwerpunkte identifizieren, die fächerübergreifend erforscht werden. Erstens beschäftigt sich die Forschung mit der rechtlichen Perspektive. Bereits in der Anfangsphase wurden – wie bereits gezeigt – die Vor- und Nachteile von Bestrafung versus Amnestie sowie unter Berufung auf die Nürnberger und Tokioter Prozesse die Anwendung und Weiterentwicklung des Internationalen Rechts diskutiert. Mit der Einsetzung der Ad hoc-Tribunale 1993 für das ehemalige Jugoslawien und 1994 für Ruanda auf der Grundlage von Kapitel VII der UN-Charta,[53] die es ermöglichte, sich über die nationale Strafhoheit hinwegzusetzen und Individuen für schwere Verstöße gegen das Internationale Humanitäre Recht anzuklagen, nahm Transitional Justice als Praxis sowie als Forschungsgegenstand weiter Gestalt an.[54] Einen erneuten Impuls für die Forschung gab die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs, dessen Statut am 1. Juli 2002 in Kraft trat.[55] Zudem entstand eine weitere Form von Strafgericht, die als hybrid court bezeichnet wird, da sich dieses Gericht aus nationalen und internationalen Komponenten zusammensetzt.[56] Diese unterschiedlichen juristischen Verfahrensweisen sowie ihre rechtlichen, gesellschaftlichen und politischen Konsequenzen sowohl im nationalen Kontext als auch auf internationaler Ebene bilden einen wesentlichen Schwerpunkt in der Anwendung von und der Forschung über Transitional Justice.
Der zweite Schwerpunkt liegt auf dem Instrument der Wahrheitskommission. Auch wenn die ugandische Commission of Inquiry into the Disappearances of People in Uganda since 25 January, 1971, die 1974 unter Diktator Idi Amin eingesetzt wurde, von einigen Forschern als erste Wahrheitskommission betrachtet wird, geht die Entwicklung von Wahrheitskommissionen zu einer international anerkannten Form der Transitional Justice von den ersten lateinamerikanischen Wahrheitskommissionen, insbesondere von der argentinischen Comisión Nacional sobre la Desaparición de Personas (CONADEP) und der chilenischen Comisión Nacional de Verdad y Reconciliación, aus. Diese haben die Einsetzung nachfolgender Kommissionen sowie die Forschung und damit die Definition der Eigenschaften und Aufgaben einer Wahrheitskommission maßgeblich beeinflusst. Insbesondere die aufsehenerregende südafrikanische Truth and Reconciliation Commission (TRC) hat an dieser Entwicklung einen wesentlichen Anteil gehabt. Sie wurde 1995 nach dem Ende der Apartheid unter Vorsitz von Erzbischof Desmond Tutu eingesetzt, der an diese Kommission den Anspruch stellte, durch eine öffentliche Aufarbeitung der Verbrechen der Vergangenheit einen gesellschaftlichen Vergebungs- und Versöhnungsprozess in Gang zu setzen, an dessen Ende die „rainbow nation” stehen sollte.[57] Da die südafrikanische TRC die erste Wahrheitskommission war, in deren Kompetenz es lag, Amnestien auszusprechen, ist sie zudem auch Gegenstand von juristischen Debatten um Strafverfolgung und Straflosigkeit.[58]
Die Amnestierung von Tätern hat darüber hinaus auch Diskussionen über einen Ausverkauf der Gerechtigkeit aufgrund des Verzichts auf eine Verurteilung von Schuldigen zugunsten der Aufdeckung einer umfassenden Wahrheit hervorgerufen.[59] Der Vorwurf, die Straflosigkeit von Verantwortlichen zu befördern, wird auch jenseits von Amnestieregelungen immer wieder vorgebracht. Jedoch werden Wahrheitskommissionen zunehmend unter Verweis auf die durch sie erfolgende restaurative, d.h. opferzentrierte Gerechtigkeit im Gegensatz zur retributiven, d.h. auf Bestrafung ausgerichtete Gerechtigkeit nicht mehr als Alternative, sondern als Ergänzung zu Strafverfahren betrachtet.[60]
Im Hinblick auf die Staaten des ehemaligen Ostblocks zeigt sich jedoch, dass in der Mehrzahl der Fälle weder Wahrheitskommissionen noch Strafverfahren systematisch durchgeführt wurden.[61] Zu einer vielfach eingesetzten Option entwickelte sich dagegen die zivilrechtliche Maßnahme der Lustration, d.h. die „Durchleuchtung” von Mitarbeitern im Öffentlichen Dienst hinsichtlich einer Tätigkeit in der vorherigen Geheimpolizei oder aber auch im Hinblick auf eine Mitgliedschaft in der jeweiligen Einheitspartei.[62] Mittlerweile ist auch der Umgang mit den Archiven der Geheimdienste zu einem wichtigen Gegenstand der Debatten geworden.[63]
Neben der Ausformung und Übertragung von bestimmten Maßnahmen auf immer neue Länder, die politisch-gesellschaftliche Umbrüche erfahren, hat mittlerweile auch eine kritische Reflexion der bisherigen Praktiken eingesetzt, die den Konflikt in den Blick nimmt, der durch den Kontrast von internationalen und nationalen bis lokalen Normen und Praktiken hervorgerufen wird.[64] So interessieren in der Forschung mittlerweile auch Prozesse, die traditionelle Elemente der Konfliktbearbeitung mit den bereits etablierten Instrumenten der Vergangenheitsaufarbeitung verbinden.[65] Beispiele hierfür sind die Gacaca-Tribunale in Ruanda[66] oder die Community Reconciliation Processes, die in Osttimor mit der dort eingesetzten Wahrheitskommission verbunden waren,[67] oder auch die „mato oput”-Zeremonien aus Norduganda[68].
Aufgegriffen werden von der Transitional Justice-Forschung mittlerweile auch Ansätze der Memory Studies und damit Forschungen zur Rolle von Erinnerung und Gedächtnis in Aufarbeitungsprozessen. Hier werden nicht nur die Konsequenzen einzelner Maßnahmen für das nation building und die Formierung kollektiver Identität untersucht. Zugleich hat sich auch ein Fokus auf gezielt eingesetzte Formen des (öffentlichen) Erinnerns wie Museen oder Gedenkstätten etabliert. Insbesondere die gezielt gesteuerte Anwendung dieser Maßnahmen in Form von Geschichts- und Erinnerungspolitik steht im Mittelpunkt der Forschung.[69]
Diese vielfältigen Maßnahmen, Praktiken und Prozesse bilden das Spektrum der Transitional Justice-Forschung. Ihre Analyse lässt sich neben einer thematischen Einteilung anhand der untersuchten Maßnahmen sowie der geografischen Schwerpunkte auch in unterschiedliche Forschungsperspektiven unterteilen. Hierbei sind vor allem drei Forschungsansätze voneinander zu trennen: Einen Großteil der Forschung bilden erstens Fallstudien zu verschiedenen Ländern.[70] Eingebettet in den jeweiligen historischen Kontext werden hier sowohl die Ursprünge der Gewalt, die begangenen Verbrechen und die Art und Weise ihrer Aufarbeitung als auch die daraus folgenden politischen, sozio-kulturellen und manchmal auch wirtschaftlichen Konsequenzen thematisiert. Neben diesen historisch angelegten Untersuchungen findet sich zweitens eine Vielzahl an Studien, in deren Mittelpunkt die Anwendung einer spezifischen Transitional Justice-Maßnahme wie z.B. einer Wahrheitskommission steht, deren Vor- und Nachteile in dem jeweiligen Kontext oder auch vergleichend diskutiert werden. Damit verbunden sind Versuche, den Beitrag von Transitional Justice zu peace building, demokratischer Konsolidierung, sozialer und ökonomischer Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftlicher (Re-)Integration zu evaluieren.[71] Einen dritten Schwerpunkt bildet die Erforschung der Ausgangsbedingungen, die in einem spezifischen Kontext die Anwendung bestimmter Formen von Transitional Justice ermöglichen. Ausgehend von der Art der politischen Transition oder der verübten Verbrechen wird versucht, verallgemeinerbare Kausalitäten, Mechanismen oder Sequenzen herauszuarbeiten, die darüber entscheiden, wann welche Form gewählt wird.[72]
Aus diesen vielfältigen Perspektiven ergibt sich die Interdisziplinarität der Transitional Justice-Forschung. So finden sich neben rechtswissenschaftlichen Studien, sozialwissenschaftlichen Analysen und Evaluationen, aber auch ethnologische, philosophische und zunehmend auch geschichtswissenschaftliche Ansätze, die mit ihren unterschiedlichen Zugriffen die politischen Transitionsprozesse und ihre Versuche, einen adäquaten Umgang mit den zuvor begangenen Verbrechen zu finden, untersuchen.
Darüber hinaus zeichnet sich das Gebiet der Transitional Justice durch eine enge Verknüpfung von Forschung und Praxis aus. Oftmals sind es direkt in diese Prozesse involvierte Akteure, die aus der Innenperspektive heraus über ihre Erfahrungen berichten und weiterführende Ansätze entwickeln. Dies birgt einerseits große Vorteile, da dadurch ein direkter Wissenstransfer stattfinden kann, der nicht zuletzt auch die Aktualität sowohl der Forschung als auch der praktischen Anwendung garantiert. Andererseits ergibt sich daraus jedoch auch das Problem einer schwierigen Abgrenzung zwischen praxisbezogener Expertise und theoriegeleiteten wissenschaftlichen Ansätzen. Im Forschungsfeld der Transitional Justice treffen anwendungsorientierte Expertisen und Bestandsaufnahmen auf durch sozial-, rechts- und geisteswissenschaftliche Methoden geprägte Analysen, deren Zusammentreffen aufgrund unterschiedlicher Erwartungshaltungen auch inhaltliche Spannungen und Missverständnisse produzieren kann. Nicht zuletzt tritt durch die Praxisnähe auch immer wieder das Problem der Normativität zutage, wenn mit Begriffen wie „Gerechtigkeit”, „Wahrheit” oder „Versöhnung” operiert wird.[73] Insbesondere der Begriff der „Versöhnung” ist ein viel genutzter, aber umstrittener Begriff, der mittlerweile selbst zum Untersuchungsgegenstand geworden ist.[74]
Die Nähe zwischen Forschung, Praxis und Politik zeigt sich auch in der Entstehung einer epistemic community.[75] Sie hat sich nachhaltig auf Konferenzen und durch die Gründung neuer Organisationen konstituiert, unterstützt aktiv Aufarbeitungsprozesse und hat damit wesentlich dazu beigetragen, dass sich Transitional Justice auf internationaler Ebene als normativer Standard etabliert hat. Anika Oettler spricht in Bezug auf Wahrheitskommissionen auch von einem „globalen Aufarbeitungsdesign”, das von solchen Expert/innen als „hegemoniale Wahrheit” transportiert und verbreitet werde.[76] Auf diese Weise wird die Transitional Justice-Community selbst zum Forschungsgegenstand.
Transitional Justice hat sich in den letzten beiden Dekaden als übergreifende Erwartungshaltung an politische Umbruchssituationen weltweit etabliert. Die hier skizzierte Ausrichtung der Transitional Justice-Forschung verdeutlicht, dass bislang vor allem Fallstudien oder systematisch vergleichend angelegte Untersuchungen die Forschungslandschaft prägen. Die Entstehung einer weltweit geteilten Erwartungshaltung erfordert es jedoch, Transitional Justice als globales Phänomen zu begreifen und zu untersuchen.
Angesichts dessen wird zunehmend nach einem konzeptionellen und theoretischen Rahmen gefragt, mit dem sich die globale Verbreitung von Transitional Justice auf der Grundlage von spezifischen normativen Standards sowie anhand von Organisationsformen und Praktiken untersuchen lässt.[77] Neuere Forschungen weisen deshalb verstärkt die Tendenz auf, eine transnationale Perspektive einzunehmen. Dadurch rückt neben der internationalen Ebene und ihrem Einfluss auch das Spannungsverhältnis zwischen lokalen und globalen Aufarbeitungserwartungen und -standards in den Blick.[78]
Im Hinblick auf das Internationale Recht wird deutlich, dass man sich bisher vor allem auf die Entwicklung international angewandter Rechtsnormen konzentriert hat, die transfergeschichtlichen Auswirkungen und Rückkopplungseffekte jedoch bislang kaum systematisch untersucht wurden. Eine Ausnahme bildet hier die Untersuchung zur Verhaftung Augusto Pinochets und deren Auswirkung auf Transitional Justice-Prozesse in anderen Ländern.[79] Auch zeigen Forschungen aus der world polity-Perspektive[80] zu den „Außerordentlichen Kammern an den Gerichten von Kambodscha” den Einfluss international anerkannter rechtlicher Standards auf nationale Transitional Justice-Prozesse.[81] Gesprochen wird in diesem Zusammenhang auch von einer „justice cascade”, die zeigt, wie sich die Anwendung des Internationalen Rechts verändert hat und welchen Einfluss hierauf insbesondere Strafprozesse haben, die in anderen Ländern als den Heimatländern der angeklagten Diktatoren stattfinden.[82]
In der Forschung zu Wahrheitskommissionen lassen sich ebenfalls erste transnational bis global ausgerichtete Ansätze erkennen, die die weltweite Verbreitung der Wahrheitskommissionen losgelöst vom spezifischen Anwendungsfall betrachten. Neben dem Einfluss konkreter Ereignisse auf die Entwicklung und Verbreitung von Wahrheitskommissionen stehen hier auch die Akteure im Fokus, die diesen Trend unterstützen und vorantreiben. Gleichzeitig werden sowohl die Funktionen als auch die mit der Einsetzung einer Wahrheitskommission verbundenen Erwartungshaltungen analysiert.[83]
Der Ansatz, Transitional Justice als ein globales und transfergeschichtliches Phänomen wahrzunehmen, bietet neue Impulse für die Forschung. So gilt es zu untersuchen, wie diese globale Diffusion erfolgt ist und wie sie sich auf nationale Kontexte ausgewirkt hat. Andererseits muss nach Erklärungsansätzen gesucht werden, warum und aufgrund welcher Mechanismen sich diese Entwicklung vollzieht. Diese Fragen konzeptionell und theoretisch zu entwickeln, eröffnet neue Perspektiven für die zukünftige Forschung.
Die zeitgeschichtliche Forschung kann dabei im Rahmen der Globalgeschichte und Transnationalen Geschichte über unterschiedliche Wege zur kritischen Historisierung dieser Phänomene beitragen. Gerade im Hinblick auf die Historisierung von Transitional Justice selbst können durch die Einbettung in eine Geschichte der Menschenrechte – insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung von Menschenrechtsinstanzen und -organisationen in Lateinamerika – wichtige Forschungsbeiträge geleistet werden.
↑ Vgl. Oettler, Der Stachel der Wahrheit. Zur Geschichte und Zukunft der Wahrheitskommission in Lateinamerika; Kathryn Sikkink/Carrie Booth Walling, Argentina's Contribution to Global Trends in Transitional Justice, in: Roht-Arriaza/Mariezcurrena (Hrsg.), Transitional Justice, S. 301-324; Scheuzger, Wahrheitskommissionen; Fatima Kastner, Retributive versus restaurative Gerechtigkeit. Zur transnationalen Diffusion von Wahrheits- und Versöhnungskommissionen in der Weltgesellschaft, in: Regina Kreide/Andreas Niederberger (Hrsg.), Staatliche Souveränität und transnationales Recht, München 2010, S. 194-210; Krüger, From Truth to Reconciliation.
Paige Arthur, How "Transitions" reshaped Human Rights, in: Human Rights Quarterly. 31, Nr. 2, 2009, S. 321–367.
Paloma Aguilar Fernández, Alexandra Barahona de Brito, Carmen González Enríquez (Hrsg.), The Politics of Memory. Transitional Justice in Democratizing Societies, Oxford University Press, Oxford 2001, ISBN 9780199240807.
Priscilla B. Hayner, Unspeakable Truths. Facing the challenge of truth commissions, London 2001, ISBN 978-0415924788.
Neil J. Kritz (Hrsg.), Transitional justice. How emerging democracies reckon with former regimes, United States Institute of Peace Press, Washington D.C. 1995, ISBN 9781878379436.
Javier Mariezcurrena, Naomi Roht-Arriaza (Hrsg.), Transitional justice in the twenty-first century. Beyond truth versus justice, 2006., Cambridge University Press, Cambridge (Mass.) 2006, ISBN 9780521860109.
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