Diktaturenvergleich
Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 09.05.2014
https://docupedia.de/zg/schmiechen-ackermann_diktaturenvergleich_v1_de_2014
DOI: https://doi.org/10.14765/zzf.dok.2.599.v1
Begriffe, Methoden und Debatten
der zeithistorischen Forschung
Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 09.05.2014
https://docupedia.de/zg/schmiechen-ackermann_diktaturenvergleich_v1_de_2014
DOI: https://doi.org/10.14765/zzf.dok.2.599.v1
Brisante Themen der Zeitgeschichte – wie beispielsweise die als „Fischer-Kontroverse” in Erinnerung gebliebene wissenschaftliche Debatte über die Schuld am Ersten Weltkrieg – sind, so wurde vor einigen Jahren in einer Konferenz und der daraus hervorgehenden Buchpublikation[1] sehr treffend formuliert, besonders geeignet, den historischen Ereignissen in der „Epoche der Mitlebenden”[2] den Charakter einer „Streitgeschichte” zu verleihen. Dies ist verständlich, denn es geht eben nicht nur um eine möglichst reflektierte Analyse eines gerade erst vergangenen Zeitabschnittes – zur Debatte stehen zugleich auch eigene Lebensentwürfe und politische Überzeugungen und letztlich die Legitimation des eigenen Verhaltens in dieser Zeit. Wenn also die Beschäftigung mit zeithistorischen Themen generell dafür prädestiniert ist, zum Gegenstand öffentlicher Debatten und Auseinandersetzungen über Werte und politische Überzeugungen zu werden, so gilt dies für die Betrachtung von Diktaturen in ganz besonderem Maße. Insofern ist es sehr erklärlich, dass die in den 1990er-Jahren in Deutschland geführte Debatte über Sinn und Legitimität von diktaturvergleichenden Ansätzen (und das hierfür geeignete methodische und konzeptionelle Handwerkszeug) sehr vehement und bisweilen auch emotional geführt worden ist.[3] Angesichts der in der internationalen Diktaturforschung als selbstverständlich akzeptierten Nutzung komparativer Verfahren erweist sie sich aber auch als eine sehr deutsche Nabelschau, denn stets stand die Frage nach dem Verhältnis von NS-Diktatur und SED-Herrschaft im Mittelpunkt bzw. bildete die Einordnung der untergegangenen DDR als „zweite deutsche Diktatur” den Fokus der Debatte.
In der Rückschau ist deutlich erkennbar, dass der damalige Streit um den Vergleich der beiden deutschen Diktaturen in hohem Maße eine gesellschaftspolitisch aufgeladene Auseinandersetzung um Deutungshoheit und nur in zweiter Linie eine konzeptionell motivierte Kontroverse dargestellt hat. Pointiert formuliert: Geschichtspolitisch wurde noch einmal an die gewohnten Konfliktlinien des Kalten Kriegs angeknüpft – das „Jahrhundert der Diktaturen”[4] erlebte einen letzten Nachhall. Da die „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland” aufgrund einer politischen Entscheidung im Rahmen einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags (während der 12. Wahlperiode, 1990-1994) vorangetrieben werden sollte, bildeten sich in der auch auf diesem Forum vehement geführten öffentlichen Debatte folgerichtig die parteipolitischen Positionen innerhalb der gerade erst wiedervereinigten Bundesrepublik deutlich ab.[5]
Innerhalb der scientific community spielte die seinerzeit durchaus berechtigte und verständliche, tatsächlich aber insgesamt nicht zum Tragen gekommene Befürchtung eine wesentliche Rolle, dass eine zu starke Betonung der in der DDR verübten Unrechts- und Gewaltmaßnahmen in eine Relativierung der NS-Verbrechen hätte münden können.[6] Es wäre zudem völlig unproduktiv gewesen, aufgrund einer nur oberflächlichen Betrachtung der beiden deutschen Diktaturen, die den „Vergleich” als „Gleichsetzung”[7] missverstanden hätte, die DDR a priori als spät- oder posttotalitäre kommunistische Diktatur rein normativ zu definieren[8] und damit die notwendige ergebnisoffene empirische Analyse ihrer Geschichte zu unterlaufen. Andererseits liege – so konstatierte Hans-Ulrich Wehler seinerzeit in bewusst provokativer Zuspitzung – der „Rückzug auf die historische Position, dass die DDR primär oder sogar ausschließlich aus ihren eigenen Bedingungen heraus verstanden werden müsse” und somit „ein eigenständiges ‚historisches Individuum’ im Sinne des Historismus” darstellen würde, ganz „offenbar manchen ostdeutschen Wissenschaftlern nahe, da er nicht nur lebensgeschichtlich entlastet, sondern auch die enorme Anstrengung zur kategorialen Bewältigung der Forschungsprobleme” fernhalte. Wie bereits häufiger in historischen Umbruchsituationen diene auch diese neuerliche Spielart des Historismus vor allem „als Schutzmauer gegen drängende Gegenwartsprobleme”.[9] Dass eine derart pointierte Einschätzung nicht aus der Luft gegriffen war, belegen beispielsweise die publizistischen Verbalattacken auf den Diktaturenvergleich, die der Obmann der PDS in der zweiten Enquete-Kommission („Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit” in der 13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, 1994-1998) immer wieder vortrug. In seinen Augen hatte sich „der totalitarismustheoretisch fundierte ‚Diktaturenvergleich’” zu einem „Schlüsselelement entwickelt, mit dem die DDR diskreditiert und dämonisiert werden soll”.[10]
Die prägnantesten Diktaturen des 20. Jahrhunderts waren ganz explizit mit ideologischen Zielvorstellungen oder historischen Interpretationen verbunden wie der einer „Diktatur des Proletariats” (in den kommunistischen Regimen) oder der eines sozialdarwinistischen Kampfes der Rassen (im Nationalsozialismus). Die ideologisch geprägten Massenbewegungsregime[11] des 20. Jahrhunderts zielten eben nicht nur darauf, ihre diktatorische Herrschaft durch die Ausübung militärischer und polizeilicher Gewalt aufrecht zu erhalten ohne eine tiefgreifende Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse anzustreben, sie trachteten auch danach, die Gesellschaft möglichst „total” zu durchdringen und zu durchherrschen. Das (Über)Leben unter einer solchen Diktatur mit totalitärem Herrschaftsanspruch ist kaum durch eine völlig distanzierte und passive Hinnahme von Herrschaft zu realisieren. Im Alltagsleben werden kontinuierlich Verhaltensanforderungen gestellt, die auf ein mindestens partielles aktives „Mitmachen” hinauslaufen. Vom Einzelnen werden immer wieder performative Akte der „Zustimmung” (z.B. der Hitlergruß im Nationalsozialismus oder die „Selbstkritik” in kommunistischen Regimen) eingefordert. Wenn also die (selbst-)kritische Beobachtung des Sozialpsychologen Peter Brückner zutrifft, dass in solchen Diktaturen selbst der Dissident „bei aller Frechheit und Intelligenz über weite Strecken hilflos” werde und damit rechnen müsse „über die Technik der ‚kleinsten Schritte’ […] Mitglied in einer kriminellen Vereinigung” zu werden,[12] dann ist es nur zu verständlich, dass die spätere Auseinandersetzung mit einer solchen untergegangenen Diktatur durch die „Mitlebenden” nicht aus einer distanzierten Position heraus erfolgen kann. In der postdiktatorischen „Vergangenheitsbewältigung” wird und muss also „gestritten” werden, und zwar nicht nur um justiziable Verbrechen und politische Verantwortung, sondern auch um individuelle Lebensentwürfe und das willige bis erzwungene „Mitmachen der Vielen”.[13]
Vor diesem Hintergrund wird klar, warum vergleichende Betrachtungen von Diktaturen in den öffentlichen Debatten der alten wie auch der neuen Bundesrepublik immer wieder besonders umstritten waren: Komparative Diktaturforschung ist bei Einhaltung der notwendigen methodischen Standards ohne Zweifel ein sinnvolles wissenschaftliches Verfahren – zugleich aber sind vergleichende Betrachtungen des Nationalsozialismus mit kommunistischen Regimen immer wieder auch instrumentalisiert worden, um aktuelle politische Interessen zu verfolgen. In diesem Spannungsfeld bewegt sich zwangsläufig der wissenschaftliche Vergleich von Diktaturen. Methodisch und konzeptionell muss daher stets die Ergebnisoffenheit des komparativen Verfahrens gewährleistet werden: Es geht nicht um eine – im schlechtesten Falle nur eigene Vorannahmen oder Vorurteile bestätigende – Gleichsetzung, sondern um Arbeit an empirischen Quellen oder um eine theoriegeleitete Analyse zu verschiedenen Phänomenen (Fällen), die in vergleichender Perspektive untersucht werden. Ergebnisoffenheit bedeutet konkret, dass sowohl die Verifizierung einer zum Zwecke der Operationalisierung des Forschungsvorhabens entwickelten Hypothese denkbar ist wie auch ihre Falsifizierung oder Modifizierung. Der historische Vergleich zweier Phänomene wird zudem immer sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede zu Tage fördern, möglicherweise, aber nicht zwingend, mit einem klaren Überhang auf einer Seite. Historische Vergleiche, so generalisieren Heinz-Gerhard Haupt und Jürgen Kocka, seien „dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei oder mehrere historische Phänomene systematisch nach Ähnlichkeiten und Unterschieden untersuchen, um auf dieser Grundlage zu ihrer möglichst zuverlässigen Beschreibung und Erklärung wie zu weitreichenden Aussagen über geschichtliche Handlungen, Erfahrungen, Prozesse und Strukturen zu gelangen”.[14]
Das spezifische Erkenntnispotenzial des Diktaturenvergleichs liegt somit darin, dass auf der Basis einer komparativen Analyse die signifikanten Wesensmerkmale der untersuchten diktatorischen Regime (oder bestimmter abgegrenzter Teilbereiche) häufig viel deutlicher erkennbar und typologisch identifizierbar werden als bei einer isolierten Betrachtung. In methodischer Hinsicht liegen die Vorzüge – wie bei historischen Vergleichen generell – auf vier Ebenen: In heuristischer Hinsicht hilft ein vergleichender Untersuchungsansatz dabei, „Probleme und Fragen zu identifizieren, die man ohne ihn nicht oder nur schwer erkennen oder stellen würde”;[15] auf der deskriptiven Ebene kann er zu einer deutlicheren Profilierung und Charakterisierung des einzelnen Phänomens führen; in analytischer Hinsicht erleichtern Vergleiche die Prüfung von unterschiedlichen Hypothesen und Erklärungsmodellen; in paradigmatischer Hinsicht „öffnet [er] den Blick für andere Konstellationen, er schärft das Möglichkeitsbewusstsein des Historikers und lässt den jeweils interessierenden Fall als eine von mehreren Möglichkeiten erkennbar werden”.[16]
Im Folgenden werden nach wenigen knappen Bemerkungen zum Auftreten des Phänomens Diktatur von der Antike bis heute zunächst die frühen Etappen der Diktaturforschung und des Vergleichs von Diktaturen im internationalen Maßstab nachgezeichnet und anschließend die Kontroversen um die vergleichende Diktaturanalyse seit den 1950er-Jahren betrachtet. Dabei ergibt sich zugleich ein Perspektivenwechsel von einer zunächst breit angelegten Betrachtung des Phänomens „Diktatur” zu einer stärkeren Fokussierung auf den Nationalsozialismus und die stalinistische Sowjetunion. An diese Skizze zur Forschungsentwicklung schließen sich Überlegungen zur Methodik des historischen Vergleichs und zu den unterschiedlichen Varianten des Diktaturenvergleichs an, die anhand von ausgewählten Beispielen erläutert werden. Den Abschluss des Artikels bildet ein knapper Ausblick auf die sich wandelnden Perspektiven vergleichender Diktaturforschung im 21. Jahrhundert.
Bereits seit der Antike hat es philosophisch und politisch motiviertes Nachdenken über diktatorische Herrschaft gegeben: Vor den wegweisenden Reflexionen des Aristoteles, also in der archaischen und klassischen Periode des antiken Griechenland, stellte die „Tyrannis” allerdings eine keineswegs immer negativ konnotierte Herrschaftsform neben anderen dar.[17] Das römische Staatsrecht legitimierte eine zeitlich begrenzte konstitutionelle Diktatur als Mittel zum Zwecke der Krisenbewältigung sogar ausdrücklich.[18] Während des Mittelalters traten dagegen als „diktatorisch” zu qualifizierende Regime gegenüber der „traditional”[19] legitimierten monarchischen und mit dem Feudalsystem verbundenen Herrschaftsform deutlich zurück. Erst in den frühkapitalistisch geprägten italienischen Stadtstaaten des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit kam es zu einer neuen „Blüteperiode der Tyrannei”.[20] Im England des 17. Jahrhunderts mündete der anti-monarchische Aufstand in die diktatorische Herrschaft des Lordprotektors Oliver Cromwell. In Frankreich entstanden im Übergang vom 18. zum „langen”[21] 19. Jahrhundert aus den revolutionären Umwälzungen kurz nacheinander mehrere als diktatorisch zu qualifizierende Regime: die terroristische Diktatur des Wohlfahrtsausschusses unter Robespierre, das Zwischenspiel der anschließend den „weißen Terror” ausübenden Thermidorianer, das usurpierte Kaisertum Napoleons I.[22] Folgt man der eurozentrisch geprägten Gesamtdarstellung Hallgartens, die historisch ältere außereuropäische Spielarten diktatorischer Herrschaft[23] ausblendet, so führte erst das 19. Jahrhundert zu einer Internationalisierung des Phänomens der Diktatur. Mit den „libertadores” der nationalen Befreiungsbewegungen (allen voran Simon Bolivar im nordwestlichen Südamerika) und den Militärdiktatoren der Neuzeit (wie z.B. dem „caudillo” Porfirio Diaz in Mexiko) in Lateinamerika trat eine zeittypische neue Variante der Diktatur auf.[24]
Zwar haben alle diese Regime in ihrer Zeit auch Kritiker der diktatorischen Verhältnisse auf den Plan gerufen und sind in der Wissenschaft retrospektiv zum Gegenstand von diachron vergleichenden Darstellungen geworden.[25] Aber erst die Durchsetzung demokratischer politischer Vorstellungen und Normensysteme hat die theoretischen Voraussetzungen geschaffen, auf denen eine umfassendere systematische Analyse von Diktaturen im 20. Jahrhundert aufbauen konnte. „Diktaturforschung” in diesem Sinne gibt es also erst, seit es auch „moderne Diktaturen” gibt. Und es gab und gibt sie in der Regel nicht im Herrschaftsgebiet einer Diktatur, solange diese in der Lage ist, das öffentliche kritische Nachdenken über das aktuelle politische System zu unterbinden.[26]
Vor allem die Krisen der Weimarer Republik und der Aufstieg der Nationalsozialisten in Deutschland stimulierten seit Mitte der 1920er-Jahre und verstärkt in den 1930er-Jahren eine größere Zahl von vergleichenden Diktaturanalysen, die den Fokus auf die zunehmende Etablierung faschistischer Bewegungen in Europa[27] oder das Herrschaftsinstrument der Einparteiendiktatur[28], besonders intensiv aber auf einen als zeitprägend identifizierten umfassenderen politischen Veränderungsprozess legten: den Niedergang der liberalen Demokratien und die beinahe unaufhaltsam erscheinende Ausbreitung von Diktaturen im Europa der Zwischenkriegszeit.[29] Auf die antiken Vorläufer rekurrierend, sprach der liberale französische Historiker Élie Halévy (1870-1937) von einer „ère des tyrannies”.[30]
Einen streng chronologischen Ansatz zur Beschreibung des historischen Auftretens von Diktaturen verfolgte Mitte der 1950er-Jahre der aus Deutschland in die USA emigrierte Historiker George W.F. Hallgarten, der auf knapp 300 Seiten eine „kurze Geschichte der Diktatur” entwarf,[31] die von den Anfängen in der antiken Welt über die Tyrannen der Renaissance, die Diktatur Oliver Cromwells im frühneuzeitlichen England, die vom Wohlfahrtsausschuss zum usurpierten Kaisertum Napoleons I. führende Französische Revolution und die lateinamerikanischen Diktaturen des 19. Jahrhunderts bis hin zu den modernen Massenbewegungsregimen reicht. Ein ähnlich großer Bogen, der alle Epochen von diktatorischer Herrschaft reflektiert, ist seither nicht mehr geschlagen worden. Jüngere Überblicke zur Diktatur konzentrieren sich auf entweder eingegrenzte Zeitabschnitte,[32] auf bestimmte Regimeformen wie den kontrovers diskutierten „Typus” der faschistischen[33] oder der kommunistischen Diktatur[34] oder auf den Vergleich von Nationalsozialismus und Stalinismus.[35] Im Folgenden werden mit Franz Neumann, Sigmund Neumann, Hannah Arendt und Carl Joachim Friedrich die wichtigsten bzw. einflussreichsten „Klassiker” der Diktaturforschung und ihre systematische Theoriebildung oder ihre grundlegenden geschichtsphilosophischen Reflexionen vorgestellt.
In der Rückschau auf die von den 1940er- bis in die 1960er-Jahre reichende Konstitutionsphase der theoretisch fundierten und auf systematische Analyse zielenden modernen Diktaturforschung[36] gewinnen vor allem die kurz nach Kriegsende von Franz Leopold Neumann vorgelegten „Notizen zur Theorie der Diktatur”[37] grundlegende Bedeutung. Neumann definiert eine „Diktatur” als „eine Herrschaft einer Person oder einer Gruppe, die sich die Macht im Staat aneignet, sie monopolisiert und ohne Einschränkung ausübt”.[38] Idealtypisch unterscheidet er drei Varianten von Diktaturen:[39] Die „einfache Diktatur” stellt eine Tyrannei oder Despotie dar, die sich vor allem auf die Kontrolle der typischen Herrschaftsinstrumente und Zwangsmittel konzentriert und beschränkt, die zur Machterhaltung in autoritären Regimen üblicherweise herangezogen werden: Armee, Polizei und Bürokratie. In der „caesaristischen Diktatur” wollen Herrscher und Regime nicht nur die Gesellschaft effektiv kontrollieren, sie streben zugleich auch nach öffentlicher Unterstützung, um ihre Macht abzusichern. Die „moderne totalitäre Diktatur” stellt eine drastische Zuspitzung der „caesaristischen” Herrschaftsvariante dar. Die Durchdringung der Gesellschaft und ihre Ausrichtung nach den Interessen des Regimes soll in diesem Diktaturtypus alle Lebensbereiche umfassen, ist also auf „Totalität” ausgerichtet. Dabei stellt Franz Neumann fünf wesentliche Merkmale heraus: die Umwandlung des Rechtsstaats in einen Polizeistaat, die Aufhebung der Gewaltenteilung und föderaler Prinzipien, die Schaffung einer monopolistischen Staatspartei als flexibles Machtinstrument, eine Verschmelzung von Staat und Gesellschaft und schließlich politisch motivierte Gewaltanwendung sowie die Drohung, terroristische Maßnahmen gegen jede Abweichung jederzeit einsetzen zu können, als zentrales Element dieser diktatorischen Herrschaftspraxis.[40]
Franz Neumann argumentierte nicht allein von einer abstrakt-theoretischen Denkweise aus, er verarbeitete zugleich seine eigene Diktaturerfahrung. Als in Berlin für die Sozialdemokratie und die Gewerkschaften tätiger, politisch engagierter Jurist war er im April 1933 kurzzeitig inhaftiert worden und emigrierte angesichts der politischen Verfolgungen über eine Zwischenstation in London 1936 in die USA, wo er zunächst am New Yorker Institute for Social Research tätig war, bald aber als Professor für Politikwissenschaft an die Columbia University berufen und zudem als Deutschlandexperte für amerikanische Regierungsstellen herangezogen wurde.[41]
Ebenfalls durch den persönlichen Erfahrungshintergrund von Verfolgung und Exil grundiert waren die richtungsweisenden Analysen von Sigmund Neumann und Hannah Arendt. Sigmund Neumann war nach seinem Studium der Geschichte, Nationalökonomie und Sozialwissenschaften 1927 in Leipzig promoviert worden und widmete sich im Rahmen seiner beruflichen Karriere an der Berliner Deutschen Hochschule für Politik zunächst vor allem der Parteienforschung.[42] Als überzeugter Verfechter der Weimarer Republik emigrierte Neumann 1933 nach London und fand ein Jahr später ein neues Betätigungsfeld an der Wesleyan University in Connecticut.[43]
Im einleitenden Kapitel seines 1942 in den USA publizierten Hauptwerks „Permanent Revolution” entwickelt Sigmund Neumann seinen konzeptionellen Leitbegriff der „modernen Diktatur” und verweist darauf, dass diese totalitären Regime als „Revolutionen in Permanenz”[44] auf längere Dauer ausgelegt seien als ältere Formen autokratischer Herrschaft. Seine vergleichende Analyse konzentriert sich auf drei Fallbeispiele: die Sowjetunion, das faschistische Italien und das nationalsozialistische Deutschland. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Diktatur- und Totalitarismusforschern und -forscherinnen präsentiert sich Sigmund Neumann als empirisch arbeitender historischer Sozialwissenschaftler: Er benutzt sein Material nicht, um ein a priori bestehendes hypothetisches Theoriegebäude mit anschaulichen Beispielen zu unterlegen, sondern begibt sich anhand seiner Vergleichsfälle ergebnisoffen auf die Suche nach verallgemeinerbaren Mustern moderner Diktaturen („patterns of dictatorship”).[45] Dabei identifiziert er fünf solcher Strukturmerkmale: das Versprechen der Stabilität, das Prinzip der ständigen Aktion statt eines fixierten politischen Programms, eine pseudo-demokratische massenwirksame Verankerung, eine kriegerische Psychologie sowie das Führerprinzip.
Hannah Arendt floh ebenfalls im Sommer 1933 über Karlsbad, Prag und Genf nach Paris, nachdem sie in Berlin von der Gestapo verhaftet und eine Woche lang verhört worden war. Im Mai 1940 wurde sie für einige Wochen im südfranzösischen Internierungslager Gurs inhaftiert, konnte sich aber einige Monate später nach Lissabon absetzen und erhielt schließlich im Mai 1941 eine Einreiseerlaubnis in die USA. Tatsächlich entging Hannah Arendt der Deportation in die nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslager nur ziemlich knapp.[46] Diese existenzielle Erfahrung von Ausgrenzung, Terror und Lagerhaft bildet den biografischen Hintergrund ihrer Arbeiten über die Diktatur.
Zwischen 1945 und 1949 verfasste Hannah Arendt ihr Opus magnum „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft”, das bis heute ein Standardwerk der Diktaturforschung geblieben ist. Dabei überzeugt ihre Analyse keineswegs durch empirische Evidenz (viele ihrer Beispiele und Annahmen sind durch weitere Forschungen heute als widerlegt anzusehen), sondern durch ihre beeindruckenden impulsgebenden geschichtsphilosophischen und politikwissenschaftlichen Überlegungen:[47] Die als kollektiver Akteur in den Blickpunkt gerückten „totalitären Bewegungen” charakterisiert sie als „Massenorganisationen atomisierter und isolierter Individuen”, die dadurch gekennzeichnet seien, dass ihre Führer von der Gefolgschaft eine „unerhörte Ergebenheit und ‚Treue’ verlangen und erhalten können”.[48] „Erstaunlich und beunruhigend” ist für sie „die unzweifelhafte Anziehungskraft”, die der Totalitarismus auf Teile der geistigen und künstlerischen Meinungsführer ausübe und die zu einem „zeitweiligen Bündnis zwischen Mob und Elite” führen könne.[49] Einmal an die Macht gelangt, stützen sich diktatorische Regime mit totalitärem (also: umfassendem und entgrenztem) Herrschaftsanspruch vor allem auf drei Machtmittel: den Staatsapparat, die Geheimpolizei und das Konzentrationslager. Letzteres markiert Arendt als „die konsequenteste Institution totaler Herrschaft” und als das „richtunggebende Gesellschaftsideal für die totale Herrschaft überhaupt”. Die Lager seien „Laboratorien”, in denen auf experimentelle Weise überprüft werde, „ob der fundamentale Anspruch der totalitären Systeme, dass Menschen total beherrschbar sind, zutreffend ist”.[50]
In eine andere, in der Forschungsdebatte immer wieder punktuell aufgenommene, dann aber auch wieder in den Hintergrund tretende Interpretationsrichtung verweisen die von Raymond Aron[51], Lucie Varga[52] und Eric Voegelin[53] angestellten Reflexionen über den ersatzreligiösen Charakter moderner Diktaturen. Gemeinsam ist diesen Ansätzen, dass sie – bei durchaus unterschiedlichen Akzentuierungen – das Auftreten von modernen Massenbewegungsregimen mit einer offensiv vertretenen Ideologie als Ausdrucksform einer Art säkularen Ersatzreligion oder „politischen Religion” in einen ursächlichen Zusammenhang stellen. So einflussreich diese Denkrichtung insbesondere bei der Erklärung bestimmter Teilphänomene von Diktaturen (wie z.B. Führermythos, emotionale Mobilisierungsfähigkeit, rituelle und mediale Masseninszenierungen) geworden ist, so wenig hat sie bisher im Hinblick auf eine möglichst umfassend angelegte und empirisch fundierte Gesamtinterpretation moderner Diktaturen zu überzeugen vermocht.[54]
Hannah Arendt hatte die Denkfigur der „totalen Herrschaft” entwickelt, um die dynamische Durchsetzungskraft eines terroristischen „Mobs” und die Machtausübung eines totalitären Regimes, das auf eine möglichst vollkommene Durchherrschung aller gesellschaftlichen Lebensbereiche zielt, verständlich zu machen. Durch den deutsch-amerikanischen Politikwissenschaftler Carl Joachim Friedrich[55] gewann das zugespitzte und popularisierte Totalitarismus-Konzept[56] in den 1950er-Jahren eine neue Dimension. In seinem 1956 publizierten Hauptwerk „Totalitarian Dictatorship and Autocracy”[57] präsentierte Friedrich ein aus deskriptiver Betrachtung gewonnenes „Modell” eines totalitären Staates, das auf sechs substanzielle Bestandteile abhob: a) eine Ideologie mit Ausschließlichkeitsanspruch, b) eine Staatspartei, die von einem in den Machtbefugnissen unbeschränkten Diktator geführt wurde, c) eine terroristische Geheimpolizei, die nicht nur den aktiven Widerstand, sondern bereits auch potenzielle Gegner überwachte und verfolgte, d) ein Nachrichtenmonopol, das dazu diente, der Gesellschaft verbindliche Sinndeutungen aufzuzwingen, e) ein Waffenmonopol, mit dessen Hilfe jeglicher Widerstand gegen das Regime gebrochen werden konnte, und f) eine zentral gelenkte und bürokratisch angeleitete Planwirtschaft.
Mit dieser „Blaupause” zum Funktionieren eines totalitären Regimes meinte Friedrich die Herrschaftsrealität unter faschistischen wie unter kommunistischen Diktaturen gleichermaßen adäquat beschreiben zu können. Der „linke” wie der „rechte” Totalitarismus seien nämlich „in ihren Wesenszügen gleich”.[58] In den Zeitgeist der 1950er- und 1960er-Jahre passte sich dieses eben nicht vorrangig durch empirische Analyse, sondern in hohem Maße auch durch normative Setzungen entwickelte Erklärungsmodell hervorragend ein. Die Friedrich'sche Variante einer „Totalitarismus-Theorie” (die niemals die Qualität gewinnen konnte, ein stimmiges Theoriegebäude zu konstituieren) eignete sich sehr gut, um im Zeichen des Kalten Kriegs zur politischen Delegitimierung des Kommunismus instrumentalisiert zu werden. Die weitaus reflektierteren Überlegungen von Hannah Arendt, von Sigmund und Franz Neumann und weiteren Diktaturforschern traten in der öffentlichen Rezeption vorübergehend hinter dem plakativen „Modell” Friedrichs deutlich zurück.
Allerdings weist letzteres erhebliche Defizite auf, die in der bald einsetzenden kritischen Rezeption in der Fachwissenschaft scharf akzentuiert wurden: Man warf der von Friedrich repräsentierten Variante der Totalitarismusforschung vor, sie „verwechsele die Ansprüche der modernen Diktaturen mit ihren tatsächlichen Praktiken, weil sie sich von den Selbstinszenierungen der Macht täuschen lasse; sie vermittele ein statisches Bild der Herrschaft und habe über die Gesellschaft nur mitzuteilen, dass diese ein passives Opfer des totalen Staates sei”.[59] Zudem habe Friedrich den angekündigten Beweis aus dem „Tatsachenmaterial”, dass „totalitäre Diktaturen” ein Phänomen sui generis seien, nicht angetreten und im Ergebnis keinen „Realtypus” herauspräpariert, sondern sich auf die hypothetische Konturierung eines „Idealtypus” im Weber'schen Sinne beschränkt.[60] Klaus von Beyme bezeichnete Friedrich gar als „einen eher induktiv gestimmten Empiristen, der seine Begriffe ohne erkenntnistheoretische Hochrüstung gewann”.[61]
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Konstitutionsphase moderner – und das bedeutet eben auch: systematisch vergleichender und typologisierender – Diktaturforschung eng mit der Ausbreitung von diktatorischen Regimen im Europa der Zwischenkriegszeit verbunden ist. Richtungsweisende Impulse für die über eine historisch beschreibende Betrachtung hinausreichende und daher methodisch zwingende Öffnung der Analyseperspektiven hatten sich von Beginn an aus der politik- und sozialwissenschaftlich informierten Diktaturanalyse ergeben, die in den USA bereits seit den 1920er-Jahren betrieben wurde. Aus dem nationalsozialistischen Deutschland geflohene Diktaturforscherinnen und Diktaturforscher, die die Erfahrung „totalitärer” Übermächtigung am eigenen Leibe erfahren hatten, exportierten in den 1930er-Jahren – quasi in ihrem „intellektuellen Reisegepäck”[62] – die wirkungsmächtige Denkfigur des „Totalitarismus” in die USA, die in der Folgezeit unter Federführung von Carl Joachim Friedrich zu einer „Totalitarismustheorie” mit weitreichendem Geltungsanspruch ausgestaltet, allerdings bald auch sehr kontrovers diskutiert wurde. Die zeitweise dominante Deutungsmacht dieses einen sehr spezifischen diktaturvergleichenden Ansatzes lässt sich – jenseits ihres intellektuellen Gehalts – nur aus den Gegebenheiten des Kalten Kriegs erklären. Die mit der politischen Indienstnahme des Totalitarismus-Paradigmas einhergehende Gefahr einer Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus provozierte im Gegenzug seit den 1960er-Jahren eine zunehmend ablehnende wissenschaftliche Haltung gegen einen übergeordneten Gattungsbegriff, der sowohl den Stalinismusals auch den Nationalsozialismus umfasst.
In der Rückschau ist festzuhalten, dass die Denkfigur des „Totalitarismus” eben beides war: ein in seinen zahlreichen Varianten unterschiedlich valides wissenschaftliches Analyseinstrument und zugleich ein politischer Kampfbegriff in Zeiten des Kalten Kriegs.[63] Dass die begründete Kritik an dieser zweiten Dimension den grundsätzlichen Wert eines Theorieansatzes nicht in Frage stellen kann, ist von den Verfechtern des „Totalitarismus”-Begriffs immer wieder zu Recht betont worden.[64] Es gab auch sinnvolle Differenzierungen wie etwa die von Juan J. Linz vorgenommene Unterscheidung in „totalitäre” und „autoritäre” Herrschaftsformen, die zugleich auch mit der Überlegung verknüpft wurde, dass ehedem als „totalitär” zu klassifizierende Regime sich durch begrenzte Reformen bzw. eine Abschwächung ihres totalitären Herrschaftsanspruchs in einen „posttotalitären” Zustand transformieren können.[65] Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Diktaturen erlebte der Totalitarismus-Ansatz, erneut in unterschiedlichen Variationen, vor allem in den nachdiktatorischen Staaten des östlichen Europa eine neue Renaissance.[66]
![Aus einem Katalog von 1943: Masken zeitgenössischer Politiker und Diktatoren im Angebot, Johnson Smith & Co. NOVELTIES CATALOG, Detroit, Michigan, U.S.A. Quelle: [https://www.flickr.com/photos/61456874@N00/172990029/in/photolist-ghBUH-cKafpw-xispf-2f64Dd-5yyyy8-9ZaYcd-7Bqzc-bSF7ZF-5CKHf2-53vHJp-bLEGEv-sH7Br-65cm9P Flickr] ([https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de CC BY-NC-SA 2.0]).](sites/default/files/import_images/1480.jpg)
Jeder Untersuchung von diktatorischen Verhältnissen wohnt prinzipiell eine vergleichende Perspektive inne, denn in jeder Qualifizierung eines Staats als „Diktatur” steckt bereits eine immanente Vergleichsperspektive, die dem herrschenden Regime auf der Basis eines kontrastierenden Vergleichs attestiert, dass es eben keine demokratisch legitimierte, sondern eine diktatorisch angemaßte Herrschaft ausübt. Im wissenschaftlichen Sinn heißt vergleichen aber nicht gleichsetzen, sondern immer auch kontrastieren: Unterschiede sind beim komparativen Verfahren ebenso herauszuarbeiten oder zu beachten wie Gemeinsamkeiten. Mit Hartmut Kaelble können verschiedene Formen des historischen Vergleichs unterschieden werden: vom analytischen über den kontrastiv aufklärenden bis zum verstehenden und gleichzeitig distanzierenden Vergleich.[67] Für die empirische Praxis der vergleichenden Diktaturforschung hat aber vor allem eine Differenzierung besondere Bedeutung gewonnen, die Günther Heydemann in die in den 1990er-Jahren in Deutschland geführte Debatte über den Diktaturenvergleich eingeführt hat und die auch den folgenden Überlegungen zu Grunde gelegt wird: die zwischen einem „integralen” und einem „sektoralen” Vergleich.[68]
Ein sektoraler Vergleich „greift nur ganz bestimmte Strukturen und Mechanismen”[69] heraus und untersucht spezielle Sektoren aus der Herrschaftspraxis der betrachteten Regime im Hinblick auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sektorale Studien widmen sich also relativ eng eingegrenzten Untersuchungsfeldern, die aus der großen thematischen Spannbreite von Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft zum Zweck einer besser operationalisierbaren Untersuchung ausgewählt werden. Dabei können nicht nur Institutionen und Herrschaftsmechanismen, sondern auch Verhaltensweisen von sozialen Gruppen oder Individuen in den Mittelpunkt gerückt werden. Nach Heydemann resultiert die Stärke der sektoralen Vergleichsperspektive aus ihrem begrenzten Geltungsanspruch: Die Konzentration auf einen eng abgegrenzten Analysebereich macht die Anwendung präziser definierter („härterer”) Vergleichskriterien und damit eine sehr konkrete empirische Untersuchung möglich, bei der „spezifische Eigenheiten etwa institutioneller, lokal-regionaler, sozialer oder personeller Art”[70] herausgearbeitet werden können. Beide Vergleichstypen sind allerdings nicht völlig unabhängig voneinander: Während Vergleichsstudien zu ausgewählten Themenfeldern letztlich immer auch genutzt werden, um die integrale Vergleichsperspektive durch valide sektorale Ergebnisse zu präzisieren, wird in der Forschungspraxis jede sektorale Studie genötigt sein, ihr betrachtetes Untersuchungsfeld in größere Zusammenhänge einzubetten, was wiederum kaum ohne ein Reflektieren der integralen Vergleichsperspektive geschehen kann.
Eine ganze Reihe methodisch reflektierter und ihre Befunde sehr differenziert präsentierender Spezialstudien zu ausgewählten Untersuchungsfeldern hat inzwischen belegt, dass die ins Feld geführten und eingangs dieses Artikels angesprochenen politischen Befürchtungen in der Regel nicht eingetroffen sind.[71] Als Generalverdacht gegen jeglichen diachronen Diktaturenvergleich der beiden aufeinander folgenden Diktaturen in Deutschland sind die skizzierten Einwände wissenschaftlich nicht haltbar.[72] Methodisch gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass ein diachron[73] angelegter Diktaturenvergleich einen Sonderfall darstellt gegenüber der üblicheren Konstellation einer synchronen Vergleichsperspektive. So ist speziell bei einem Vergleich der Diktaturerfahrungen im „Dritten Reich” und unter der SED-Herrschaft stets zu berücksichtigen, dass die NS-Herrschaft einen folgenreichen Erfahrungshintergrund für die zweite deutsche Diktatur darstellte.
Im Rahmen von sektoralen Vergleichsperspektiven zu beiden deutschen Diktaturen sind inzwischen zahlreiche Aspekte und Themenfelder untersucht worden: Das Spektrum reicht von Fallstudien zu Betrieben,[74] kulturellen und sozialen Institutionen,[75] Parteiapparaten[76] und Amtsträgern der Verwaltung,[77] zur Ideologie,[78] Widerstand und Opposition,[79] den deformierten Formen von „Öffentlichkeit”[80] in Diktaturen bis hin zu ausgewählten sozialen Gruppen oder Phänomenen.[81] Auf internationaler Ebene haben vor allem die Diktatoren als zentrale Akteure,[82] die Staatsparteien,[83] die Formen, Instrumente und Mechanismen des Terrors und der Verfolgung,[84] die Propaganda,[85] die Rolle ausgewählter sozialer Gruppen und gesellschaftlicher Institutionen[86] sowie gesellschaftliche und kulturelle Gestaltungsprinzipien[87] besondere Aufmerksamkeit gefunden.
Anhand von zwei ausgewählten Fallbeispielen sollen typische methodische Vorgehensweisen und das Erkenntnispotenzial von sektoralen Diktaturvergleichen erläutert werden: Thomas Schaarschmidt hat die Funktion und den Wandel regionalkultureller Vorstellungen und Organisationen im „Dritten Reich” und in der SBZ/DDR eingehend untersucht. Dabei bestimmt er den Rahmen seiner Studie durch eine dreifache Eingrenzung: eine räumliche (auf Sachsen), eine zeitliche (abgesehen von notwendigen Rückbezügen konzentriert sich seine Analyse auf die Zeitspanne von 1933 bis in die späten 1950er-Jahre, sodass der Untersuchungszeitraum die entscheidenden Transformationsphasen in beiden deutschen Diktaturen umfasst) und eine sachliche (er legt den Fokus auf regionalkulturelle Aktivitäten und Organisationen). Die Basis für alles Weitere stellt somit eine durchaus konventionell konzipierte, auf Exemplarität zielende empirische Fallstudie dar. Der aus der zusätzlich verfolgten diachronen Vergleichsperspektive resultierende Mehrwert dieser Studie lässt sich bereits am Aufbau des Buchs deutlich ablesen: Auf die Einleitung folgen jeweils zwei chronologisch gegliederte Hauptkapitel zur NS-Zeit und zur SBZ/DDR, wobei zunächst jeweils „die Entwicklungen bis zur organisatorischen Verfestigung der Strukturen im Bereich der Regionalkultur behandelt werden” und im zweiten Schritt dann „die für dieses Tätigkeitsfeld bestimmenden Massenorganisationen”.[88] Im letzten Hauptkapitel wird dann ein systematisch angelegter „Vergleich der Funktion und Transformation regionalkultureller Organisationen in totalitären Regimen” vorgenommen.[89]
Dieses zugleich das Fazit der Untersuchung darstellende Kapitel repräsentiert den analytischen Mehrwert gegenüber einer konventionell angelegten exemplarischen Fallstudie, die sich – unter Verzicht auf ein weiterreichendes systematisches und komparatistisches Erkenntnisinteresse – auf der Basis eines chronologischen Durchgangs darauf beschränkt hätte, die Entwicklung regionalkultureller Organisationen in Sachsen zwischen 1933 und 1960 anhand der Quellen zu eruieren, nachzuzeichnen und zu interpretieren. Welche zusätzlichen Erkenntnisse werden in diesem Fall konkret erzielt? Der Verfasser formuliert eingangs, anhand des gewählten Untersuchungsfelds in exemplarischer Absicht der Frage nachgehen zu wollen, „wie sich traditionelle Formen der bürgerlichen Gesellschaft [hier operationalisiert als regionalkulturelle Vereine] unter dem Einfluss der beiden deutschen Diktaturen entwickelten”.[90] Aus der Substanz seiner empirischen Analyse leitet er acht für den sektoralen Vergleich relevante Dimensionen ab, etwa die gravierenden Unterschiede bei den politisch-ideologischen Voraussetzungen (weitgehende prinzipielle Übereinstimmungen zwischen den Akteuren der Regionalkultur und dem NS-Regime im Kontrast zu weitgehend konträren kulturpolitischen Zielen der SED-Führung)[91], aber auch signifikante Gemeinsamkeiten im Hinblick auf die relevanten „‚Agenten’' der Gleichschaltung” (die sich in beiden Fällen aus einem Kern von „Vordenkern” mit regionalkulturellem Hintergrund rekrutierten, die „an der Ausarbeitung der kulturpolitischen Konzeptionen mitwirkte[n] und nachfolgende wichtige Positionen einnahm[en]”[92] – um hier nur zwei interessante Aspekte herauszugreifen. Mit Blick auf die verfolgte systematische Fragestellung kommt Schaarschmidt schließlich zu dem auf den ersten Blick paradox wirkenden, aber aus den empirischen Befunden für beide Diktaturen überzeugend abgeleiteten Fazit: „Ausgerechnet das totalitäre Bestreben, die gesamte Gesellschaft in die Organisationen des Systems einzubinden, führte dazu, dass in den offiziellen Strukturen Elemente gesellschaftlicher Autonomie und sozialer Eigendynamik überlebten.”[93]
Auch wenn man zögern mag, den Vergleich (in diesem Fall den Vergleich von Diktaturen) generell zum „Königsweg” der Geschichtswissenschaft auszurufen (wie es in den 1970er-Jahren Hans-Ulrich Wehler getan hatte[94]), so bestätigt sich anhand des hier vorgestellten Beispiels recht eindrucksvoll der wesentliche Nutzen eines gut operationalisierten komparativen Verfahrens und der mit ihm verbundenen Kontrastierungen, Identitätsvergleiche, Typologisierungen und weiteren systematischen Analyseperspektiven. Eine solche komplexe Konzeption eröffnet gute Chancen, zu einer präziser konturierten und schärfer profilierten Interpretation zu gelangen, als dies bei einer ohne derart elaboriertes methodisches Handwerkszeug auskommenden chronologischen Darstellung eines Sachthemas möglich wäre.
Ein zweites, vom Ansatz und der analytischen Tiefe vollkommen anders gelagertes Fallbeispiel sei ergänzend und daher in wesentlich knapperer Form für eine internationale Perspektive angeführt: Es handelt sich um den von Sheila Fitzpatrick und Robert Gellately 1997 herausgegebenen Sammelband „Accusatory Practices”.[95] Hier werden von einzelnen Autorinnen und Autoren durchgeführte empirische Untersuchungen gebündelt und in einen gemeinsamen Rahmen gestellt. Aufgrund dieser arbeitsteiligen Forschungsorganisation und der Präsentation in Form eines Sammelbands handelt es sich nicht um eine Vergleichsstudie im engeren Sinne, sondern eher um eine vergleichende Gegenüberstellung. Nur einer der sieben Beiträge realisiert selbst eine vergleichende Perspektive,[96] die anderen sechs widmen sich der Praxis von Denunziationen in jeweils nur einem Land und einer historischen Situation (von der Französischen Revolution über den sowjetischen Stalinismus und die NS-Zeit bis zur SED-Herrschaft). So konzentrieren sich die tatsächlich vergleichenden Überlegungen – wie sehr häufig in dieser Art von Sammelbänden – nur auf einen kleinen Teil des Einleitungsbeitrags (hier: S. 13-17).
In Relation zu den eben erörterten weitaus differenzierteren Möglichkeiten, grundlegende Erkenntnisse aus einer unmittelbar vergleichenden Monografie zu ziehen, kann dieses sehr häufig praktizierte und meist kommentarlos als „Vergleich” etikettierte Verfahren nur als die zweitbeste Lösung erscheinen. Zugleich weist diese verbreitete pragmatische Praxis vergleichender Betrachtungen auf ein gravierendes Problem hin. Denn „vergleichen ist schwer und erfordert besondere Anstrengungen. Es setzt umfangreiches Wissen [zu mehreren Vergleichsfällen!] voraus, häufig auch besondere sprachliche Kompetenz und vor allem: breite, nicht allzu spezialisierte Fragestellungen.”[97] Insgesamt ist jede komparative Studie noch mehr als andere Monografien darauf angewiesen, von weniger wichtigen Details zu abstrahieren und eine Konzentration auf die wesentlichen Perspektiven vorzunehmen.
Der ganzheitliche oder integrale Vergleich der beiden deutschen Diktaturen, so definierte Günther Heydemann Ende der 1990er-Jahre, ziele darauf, beide diktatorialen Herrschaftssysteme in Deutschland „in ihrer Gesamtheit mit ihren Hauptmerkmalen, übergreifenden Gemeinsamkeiten sowie spezifischen Unterschieden zu erfassen”.[98] Allerdings führe diese sehr umfassende Perspektive zwangsläufig dazu, dass sich eine komparative Analyse nur als „vergleichende Gegenüberstellung” mit eher „‚weichen’ Kriterien” und einem hohen Abstraktionsniveau durchführen lasse. Mit anderen Worten: Die bei der integralen Vergleichsperspektive auftretenden methodischen Probleme sind immens und führen zwangsläufig auch zu interpretativen Verkürzungen und empirisch nicht immer gedeckten Verallgemeinerungen. Dennoch werde man auf die integrale Vergleichsperspektive nicht ganz verzichten können, da sie „als generelle Vorinformation und Vororientierung über etwaige Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten oder Unterscheide”[99] diene. In diesem Sinne stellt sie notwendiges Kontextwissen für die präziseren sektoralen Vergleichsstudien zur Verfügung.
Als eine Art Leitfaden für die Operationalisierung des integralen Vergleichs hat Günther Heydemann im Hinblick auf die von Hans-Ulrich Thamer[100] geforderte „historisch-genetische Differenzierung” der beiden deutschen Diktaturen einen Katalog von zwölf Merkmalen vorgeschlagen: 1. Zeitliche Dauer, 2. Entstehungs- und Ausgangslage, 3. Grundstrukturen der Herrschaftssysteme, 4. Innen- und außenpolitische Handlungsmöglichkeiten, 5. Ideologie beziehungsweise weltanschauliches Fundament, 6. Eliten und Elitenrekrutierung, 7. Gesellschaftliche Akzeptanz und Mobilisierung, 8. Verfassung, Recht und Justiz, 9. Wirtschaft, Eigentum und Produktionsverhältnisse, 10. Bevölkerungskontrolle und -domestizierung durch Terror und Repression, 11. Konkurrenzsituation der DDR zur Bundesrepublik und nationale Frage, 12. Art und Bedingung des Zusammenbruchs und Untergangs.[101]
In der Forschungspraxis spielen integrale Ansätze zum Vergleich der beiden deutschen Diktaturen, die wirklich auf empirischer Analyse und nicht auf normativen Setzungen beruhen würden, kaum eine Rolle. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Das Arbeitsprogramm wäre riesig, die methodischen Probleme dieser diachronen Vergleichsperspektive kaum kontrollierbar. Dass seit der Wiedervereinigung in (gesellschafts-)politischen Debatten immer wieder pauschal vergleichende Betrachtungen zur NS- und SED-Herrschaft oder auch zur Bundesrepublik und zur DDR angestellt werden, bedeutet keineswegs, dass eine solche umfassende (und damit notwendigerweise recht abstrakte) Vergleichsperspektive sich auf wissenschaftlichem Gebiet als besonders fruchtbar erwiesen hätte.
Auf internationaler Ebene gibt es dagegen eine größere Zahl von Sammelbänden wie auch von Studien, die eine möglichst umfassende Vergleichsperspektive anstreben – allerdings ebenfalls, ohne das oben skizzierte ausführliche Arbeitsprogramm absolvieren zu können. Insbesondere in der vergleichenden Faschismusforschung liegen eine ganze Reihe solcher Publikationen vor.[102] Demgegenüber sind komparative Betrachtungen zu kommunistischen Diktaturen seltener und vor allem auch weniger umfassend angelegt.[103] Auf häufig eher abstrakter Ebene sind der Nationalsozialismus und Stalinismus[104] miteinander verglichen worden.
Auch hierfür seien zwei Fallbeispiele herausgegriffen: Der von Wolfgang Schieder 1976 herausgegebene Sammelband „Faschismus als soziale Bewegung”[105] repräsentiert als eine Art „Klassiker” mittlerweile bereits eine wichtige Etappe der älteren Forschungsgeschichte zum Nationalsozialismus und zum italienischen Faschismus. Diese richtungsweisende Publikation federt die anhand des Sammelbands „Accusatory Practices” erläuterten Nachteile etlicher vergleichender Gegenüberstellungen geschickt ab – zum einen, indem der Herausgeber in seiner Einleitung (S. 11-23) kontroverse Forschungsfragen aufwirft und verschiedene Untersuchungsstrategien diskutiert (was den Gang der weiteren Forschung über Jahre maßgeblich beeinflusst hat), zum anderen dadurch, dass sich jeweils zwei der folgenden sechs Beiträge anhand von vorab verabredeten Fragestellungen denselben ausgewählten Aspekten widmen und sich somit die Befunde für beide Länder unmittelbar aufeinander beziehen lassen. Dabei werden wichtige Kernbereiche (wie die soziale Herkunft der jeweiligen Parteieliten und die Mitgliederbasis beider Bewegungen, das Wählerverhalten sowie die Beziehung zwischen Parteieliten und gesellschaftlichen Eliten) eingehend untersucht. Ergebnis dieser vergleichend angelegten Untersuchung war die von Wolfgang Schieder explizierte These, „die Affinität des italienischen Faschismus mit dem deutschen Nationalsozialismus” trete so stark hervor, dass „eine weitere Verwendung des allgemeinen Faschismusbegriffes” gerechtfertigt sei.[106]
Ein gutes Beispiel für das erhebliche Potenzial, das durch integrale Vergleichsperspektiven in paradigmatischer Hinsicht erschlossen werden kann, ist Wolfgang Schivelbuschs provokante Studie „Entfernte Verwandtschaft”,[107] die beinahe den Charakter einer Streitschrift gewinnt. Dieses schmale Buch kann die aufgeworfene Frage nach der behaupteten weitreichenden Wesensgleichheit von Faschismus, Nationalsozialismus und „New Deal” weder umfassend (dafür sind die betrachteten Bereiche „Führung”, „Propaganda”, „Neue Räume: Nation, Region, Siedlung”, „Symbolbaustellen” viel zu begrenzt) noch abschließend beantworten. Die von ihm ausgehende und sehr produktive intellektuelle Herausforderung besteht darin, vermeintlich selbstverständliche Interpretationen einmal gegen den Strich zu denken: Stellen sich liberale Demokratien und Diktaturen im „Zeitalter der Extreme” stets und in jeder Hinsicht als Antipoden dar? Gab es trotz der gravierenden Unterschiede im politischen System, in der Verfolgungsintensität und im Vernichtungswillen bis hin zum Holocaust vielleicht auch weitreichende und prägende Gemeinsamkeiten, die für das 20. Jahrhundert insgesamt, aber nicht für Diktaturen oder Demokratien spezifisch sind?
Ungeachtet der skizzierten Engführung der deutschen Debatte über Sinn und „Zulässigkeit” eines Vergleichs der beiden deutschen Diktaturen ist festzuhalten: Komparative Verfahren gehören inzwischen auch in der Geschichtswissenschaft zum selbstverständlichen methodischen Handwerkszeug, das – stets abhängig vom konkret verfolgten Untersuchungsinteresse – mehr oder weniger Erkenntnisgewinn verspricht. Insofern steht die Vielzahl der mittlerweile vorgelegten ertragreichen sektoralen Spezialstudien zu vielfältigen Aspekten des empirischen Diktaturenvergleichs für eine im wiedervereinigten Deutschland rasch vollzogene nachholende Entwicklung. Im internationalen Wissenschaftsbetrieb sind vergleichende Verfahren seit langem etabliert und anerkannt. Insbesondere die theoretischer ausgerichtete und starke Impulse aus den Politik- und Sozialwissenschaften aufnehmende amerikanische Diktaturforschung nutzt seit vielen Jahrzehnten intensiv komparative Verfahren. Es bleibt abzuwarten, ob das in den letzten Jahrzehnten zu beobachtende vermehrte Auftreten zeittypischer autoritärer Regime im scheindemokratischen Gewand möglicherweise auch eine neue Debatte über die Begriffe und Kategorien der vergleichenden Diktaturforschung im 21. Jahrhundert provozieren wird.
↑ Wolfgang Schivelbusch, Entfernte Verwandtschaft. Faschismus, Nationalsozialismus, New Deal 1933-1939, Frankfurt a.M. 2008.
Copyright © 2014: Clio-online – Historisches Fachinformationssystem e.V. und Autor:in, alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk ist zum Download und zur Vervielfältigung für nicht-kommerzielle Zwecke freigegeben. Es darf jedoch nur erneut veröffentlicht werden, sofern die Einwilligung der o.g. Rechteinhaber vorliegt. Dies betrifft auch die Übersetzungsrechte. Bitte kontaktieren Sie: redaktion@docupedia.de.