„Charismatische Herrschaft“ und der Nationalsozialismus
Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 02.04.2019
https://docupedia.de/zg/hachtmann_charismatische_herrschaft_v1_de_2019
DOI: https://doi.org/10.14765/zzf.dok-1351
Begriffe, Methoden und Debatten
der zeithistorischen Forschung
Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 02.04.2019
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DOI: https://doi.org/10.14765/zzf.dok-1351
Hitler sei ein „charismatischer Herrscher“, der „Führerstaat“ mit ihm an der Spitze eine „charismatische Herrschaft“ gewesen – so der Tenor zahlloser Hitler-Biografien und Darstellungen der NS-Diktatur. Neben „Polykratie“, „Doppelstaat“ und auch „Bonapartismus“ ist das Konzept „charismatische Herrschaft“ der am häufigsten herangezogene Ansatz zur Erklärung der NS-Herrschaft. Was aber ist mit diesem Begriff eigentlich genau gemeint?
Wenn Historiker/innen das NS-Regime als „charismatische Herrschaft“ bezeichnen, dann legen sie ihren Ausführungen explizit oder implizit ein Modell zugrunde, das der deutsche Soziologe Max Weber entwickelt hat. Im Folgenden ist deshalb zunächst Webers Modell der „charismatischen Herrschaft“ als historisch nicht gebundenes Konzept vorzustellen.[1] Danach werden dessen Übertragungen auf die NS-Herrschaft sowie die Einwände dagegen skizziert. Anschließend wird ein auffälliges Defizit der meisten bisherigen Anwendungen dieses Konzepts auf die NS-Zeit thematisiert: Monografien über Hitler als (in Weber’schen Termini) „charismatischer Herr“ und über seine „charismatischen Jünger“, also Joseph Goebbels, Hermann Göring, Martin Bormann, Albert Speer und andere, füllen zwar ganze Bibliotheken. Angesichts der Flut von Biografien über den „Führer“ und seine „Apostel“ wird jedoch oft eine dritte, die wohl zentrale Säule des Weber’schen Konzepts übersehen: Der „charismatische Verwaltungsstab“ ist besonders interessant, weil vor allem er zur Erklärung wesentlicher Eigentümlichkeiten des NS-Herrschaftssystems beitragen kann. Den „charismatischen Verwaltungsstäben“ der Hitler-Diktatur wird hier deshalb besonderer Raum gegeben. Es werden Grenzen und Defizite des Idealtypus „charismatische Herrschaft“ sowie seiner Anwendung auf die NS-Herrschaft aufgelistet, zugleich aber auch Webers Verdienste gewürdigt. Ausgelotet wird schließlich, inwieweit die Forschung daran in der Zukunft anschließen kann.
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden „Charisma“ und „charismatisch“ meist im Sinne von „besondere Ausstrahlungskraft“ benutzt. Der Begriff „Charisma“ selbst stammt aus dem Griechischen und ist dort grob gleichbedeutend mit „Gnadengabe“. In der Religionswissenschaft, die ihn zuerst aufnahm, wurde seine Bedeutung ausgeweitet; der Terminus zielte nun auf die Gabe zum Empfang von – zunächst göttlichen – Offenbarungen und Erleuchtungen.
Max Weber hat den „Charisma“-Begriff säkularisiert und gleichzeitig erweitert: „‚Charisma‘ soll eine als außeralltäglich [...] geltende Qualität einer Persönlichkeit heißen, um deretwillen sie als mit übernatürlichen oder übermenschlichen oder mindestens spezifisch außeralltäglichen, nicht jedem zugänglichen Kräften oder Eigenschaften [ausgestattet] gewertet wird.“[2] In die sozial- und geschichtswissenschaftliche Diskussion eingeführt wurde der „Charisma“-Begriff vor allem in einer 1917 verfassten, aber erst posthum Anfang 1922 durch Marianne Weber veröffentlichten Schrift. Daneben finden sich vor allem in Webers Hauptwerk „Wirtschaft und Gesellschaft“ (im Folgenden: W+G) eine Reihe von Bemerkungen dazu. Für Weber ist „charismatische Herrschaft“ einer von insgesamt – so der Titel seiner Schrift von 1917/22 – „drei reinen Typen legitimer Herrschaft“ (im Folgenden: 3TLH). Will man nachvollziehen, was Weber mit „charismatischer Herrschaft“ meint, ist dieses Modell zunächst von den beiden anderen Formen „legitimer“ (d.h. gesellschaftlich allgemein oder mindestens „breit“ anerkannter) Herrschaft abzugrenzen, die Weber entwickelt.
Die „traditionelle Herrschaft“ ist, wie im Begriff angelegt, „streng traditionsgebunden“. Obwohl hierbei meist „formales Recht fehlt“ oder kaum ausgebildet ist, sind die Freiräume der Akteure begrenzt, eben weil das Denken und Handeln traditionsgebunden bleibt. An der Spitze jedes „traditionellen Herrschaftssystems“ steht eine „Person kraft ihrer durch Herkommen geheiligten Eigenwürde“, also ein Monarch oder Fürst mit langem Stammbaum. Die Person an der Spitze des „traditionellen Herrschaftssystems“ kann nicht nach Belieben schalten und walten. Die sozialen und politischen Hierarchien und ebenso die Position des Einzelnen darin sind relativ festgefroren. Kaiser, König, Fürst oder Sultan besitzen zwar durchaus die Freiheit, Positionen und Funktionen mit ihnen genehmen Personen zu besetzen. Dieses Recht ist allerdings eingeengt, „streng traditional gebunden“, weil bestimmten Personengruppen qua Geburt ein Anrecht auf herausgehobene Positionen zusteht. In Webers Worten: Die „Herrenmacht“ bei dieser Herrschaftsform ist „zwischen dem Herrn und dem appropriierten und privilegierten Verwaltungsstab geteilt, und diese ständische Gewaltenteilung stereotypisiert die Art der Verwaltung hochgradig“. Charakteristisch für die Verwaltungsstäbe „traditioneller Herrschaft“ ist mithin eine gewisse Starre und Schwerfälligkeit (3TLH, S. 479).
Der zweite Herrschaftstyp in Webers Konzept ist die „legale Herrschaft kraft Satzung“. In dieser Herrschaftsform „wird nicht der Person, kraft deren Eigenrecht, sondern der gesatzten Regel“ gehorcht. „Reinster Typus“ der „legalen Herrschaft“ ist „die bürokratische Herrschaft“. Die Verwaltung dieses zweiten Herrschafts-Typus agiert „kraft sachlicher Amtspflicht; ihr Ideal ist ‚sine ira et studio‘, ohne allen Einfluß persönlicher Motive oder gefühlsmässiger Einflüsse, frei von Willkür und Unberechenbarkeiten, insbesondere ‚ohne Ansehen der Person‘ streng formalistisch nach rationalen Regeln und – wo diese versagen – nach ‚sachlichen‘ Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten“ (3TLH, S. 476). Legale/bürokratische Herrschaft setzt außerdem „sachlich abgegrenzte Zuständigkeitssphären“, also strikte Arbeitsteilungen zwischen Abteilungen einer Verwaltung oder auch zwischen Behörden und Teilen des Staatsapparats voraus. Legale/bürokratische Herrschaft impliziert deshalb strenge, an Sachfragen orientierte Arbeitsteilungen, eindeutige Kompetenzabgrenzungen und überpersönliche Amtswege. Charakteristisch sind daneben klar markierte Hierarchien mit „geregeltem Beschwerdeverfahren“. Kennzeichnend für legale oder bürokratische Verwaltungsstäbe sind zudem Strukturen, die überpersönliche „kontinuierliche Arbeit“ gewährleisten und Unberechenbarkeit möglichst ausschließen (3TLH, S. 476).
Der „gesatzten“ und der „traditionellen“ Herrschaft stellt Weber die „charismatische Herrschaft“ als den dritten (Grund-)Typus „legitimer Herrschaft“ gegenüber. Sie ist zunächst die Negation zentraler Elemente der „traditionellen“ wie der „legalen Herrschaft“. Ihr und den vom „charismatischen Herrn“ in die Welt gesetzten Verwaltungsstäben „fehlt jede Orientierung an Regeln, sei es gesatzten, sei es traditionalen“ (3TLH, S. 482). Bei der „charismatischen Herrschaft“ tritt an die Stelle von Regeln das „Ansehen der Person“. Mit anderen Worten: „Charismatische Herrschaft“ ist durch einen hohen Grad an Personalisierung und personalisierte Herrschaftsbeziehungen gekennzeichnet. Statt durchgängiger Affektkontrolle, wie bei der „bürokratischen Herrschaft“, gehört zur „charismatischen Herrschaft“, dass deren Protagonisten durchaus „cum ira et studio“ agieren können. Der Eindruck von „Willkür und Unberechenbarkeiten“ stellt sich ein, weil sie an bürokratisch-überpersönliche Regelhaftigkeit oder „an Tradition nicht gebunden“ sind (3TLH, S. 482). Hierarchien sind nicht eindeutig, Über- und Unterordnungsverhältnisse kaum formalisiert; „geregelte Beschwerdeverfahren“ existieren ebenso wenig (wenn man vom „charismatischen Herrn“ als oberstem Richter absieht). All dies ist nicht mit Strukturlosigkeit gleichzusetzen. Zu fragen ist vielmehr, welchen (informellen) Regeln scheinbare Willkür und Unberechenbarkeit folgen.
Getragen wird die „charismatische Herrschaft“ von der „affektuellen Hingabe“, dem „Glauben“ der Massen „an die Person des Herrn“. Ob der „Herr“ oder „Führer“ „objektiv“ charismatische „Qualitäten“ besitzt, ist dabei „völlig gleichgültig: darauf allein, wie sie von den tatsächlich charismatisch Beherrschten, den ‚Anhängern‘, bewertet w[erden], kommt es an“ (W+G, S. 140). Wichtig als Bezugsrahmen, der die charismatische Stellung des „Herrn“ überhaupt konstituiert, ist also die „Gemeinde“. Historisch sind die „charismatischen Führer“ meist „Kriegshelden“, „Propheten“, „Demagogen“ oder auch „Helden der Straße“. Grundsätzlich kann, nach dem Weber’schen Idealtypus, der „charismatische Herr“ nach Belieben schalten und walten. Ihre Grenzen findet diese Freiheit nicht in Traditionen oder gesetzlichen Einschränkungen, sondern in Zweifeln der „charismatischen Gemeinde“. „Wunder, Erfolge, Wohlergehen der Gefolgschaft“ sind die Voraussetzungen dafür, dass der „charismatische Führer“ das „Vertrauen der Gemeinde behält“. Das Charisma des „Herrn“ braucht mithin immer wieder „die Beglaubigung durch Wunder“. „Ist ihm der Erfolg versagt, so wankt seine Herrschaft“ und muss (so wäre zu ergänzen) nun mit zunehmend brachialer Gewalt auch gegenüber der eigenen „Gemeinde“ aufrecht erhalten werden (3TLH, S. 483f.).
![Wächst die Bewegung und gelangt der „Führer“ schließlich an die Macht, kommt zum inneren Kreis eine viel weiter ausgreifende „Gemeinde“ hinzu, die der „charismatischen Mission“ des „Führers“ erliegt und tendenziell die gesamte Gesellschaft oder doch mindestens große Teile derselben umfassen kann. <br />Adolf Hitler und Franz von Papen am 1. Mai 1933 im Lustgarten in Berlin. Fotograf: unbekannt, Quelle: [https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_102-15783,_Berlin,_Lustgarten,_Maikundgebung.jpg Bundesarchiv, Bild 102-15783 / Wikimedia Commons], Lizenz: [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en CC-BY-SA 3.0]](sites/default/files/import_images/4514.jpg)
Die „charismatische Gemeinde“ wiederum umschließt zu Anfang die kleine Schar der „Jünger“ des „Herrn“. Weber spricht von einer „charismatischen Aristokratie“, gebildet von der (frühen) Anhängerschaft des „Herrn“, d.h. von einer „nach dem Prinzip des Jüngertums und der Gefolgschaftstreue zusammengeschlossenen und [...] nach persönlichen charismatischen Qualitäten ausgelesenen engeren Gruppe“ (W+G, S. 659). Wächst die Bewegung und gelangt der „Führer“ schließlich an die Macht, kommt zum inneren Kreis der „charismatischen Gemeinde“, also zur (wie Weber diese auch nennt) „charismatisch qualifizierten Jüngerschaft“ oder „charismatischen Kerngemeinde“, eine viel weiter ausgreifende „Gemeinde“ hinzu, die der „charismatischen Mission“ des „Führers“ erliegt und tendenziell die gesamte Gesellschaft oder doch mindestens große Teile derselben umfassen kann. Sie bildet den Resonanzboden der Herrschaft des „charismatischen Führers“, ohne den dieser seine Macht nach kurzen oder längeren Prozessen der Erosion verliert.
Zentral für Webers Konzept ist der Terminus „Außeralltäglichkeit“. Dieser Begriff zielt nicht nur auf den „Herrn“ und dessen tatsächlich oder vermeintlich außergewöhnliche Fähigkeiten. „Charismatische Herrschaft“ ist die Folge „außeralltäglicher“ Konstellationen, zumeist von Krisen. In Webers Worten: „Die Schöpfung einer charismatischen Herrschaft [...] ist stets das Kind ungewöhnlicher äußerer, speziell politischer oder ökonomischer [...] Situationen“ (W+G, S. 661), also historischer Umbruchphasen, in denen traditionelle Ordnungen und Werte grundlegend erschüttert werden. Der Ausnahmezustand oder aber mindestens wirtschaftlich, sozial oder politisch extraordinäre Konstellationen bahnen Bewegungen mit einem „charismatischen Führer“ an der Spitze den Weg in zentrale Machtpositionen. „Veralltäglichung“ ist Weber zufolge die größte (innere) Gefahr. Dies gilt nicht nur für den „charismatischen Herrn“ selbst, sondern für alle der insgesamt drei großen kategorialen Säulen der „charismatischen Herrschaft“.
Die neben dem „charismatischen Herrn“ und der „charismatischen Gemeinde“ dritte Säule in Max Webers kategorialem System der „charismatischen Herrschaft“ sind die „charismatischen Verwaltungsstäbe“. Sie gewinnen rapide an Relevanz, wenn der „Herr“ die Macht erhalten hat, funktionieren jedoch ganz anders als die den beiden anderen Herrschaftsmodellen zugeordneten idealtypischen Verwaltungsstäbe. Folgt man Weber, gibt es für „charismatische Verwaltungsstäbe“ kein herkömmliches „Reglement, keine abstrakten Rechtssätze, keine an ihnen orientierte rationale Rechtsfindung, keine an traditionalen Präzedenzien orientierten Weistümer und Rechtssprüche“. Die „Offenbarungen“ des „Herrn“, dessen „neue Gebote“ und von ihm geprägte „aktuelle Rechtsschöpfungen von Fall zu Fall“ sind für sie maßgeblich (W+G, S. 141). Ein „charismatischer Verwaltungsstab“ ist deshalb ein „der Mission des Charismaträgers angepasster Apparat“ (W+G, S. 659).
Entsprechend der – durch gemeinsamen Kampf und Aufstieg – engen, oft persönlichen Beziehungen des „charismatischen Herrn“ zu seinen „Jüngern“ bleibt die hochgradige Personalisierung von Herrschaftsbeziehungen ein Wesensmerkmal „charismatischer Herrschaft“ allgemein. Weber spricht von „einer ausgeprägten sozialen Strukturform mit persönlichen Organen“ (W+G, S. 659). Daraus folgt wiederum, dass „charismatische Verwaltungsstäbe“ in ihrer Grundstruktur „keine feststehenden ‚Behörden‘ [sind], sondern nur charismatisch, im Umfang des Auftrags des Herrn [...] beauftragte Sendboten“ (W+G, S. 141), die allerdings – von außen betrachtet – paradoxerweise durchaus behördenähnlichen Charakter annehmen können.
„Charismatische Verwaltungsstäbe“ lassen sich deshalb von eingespielten Verfahren und Regeln, wie sie für „legale“ und „traditionelle Herrschaft“ oder auch den klassischen „bürokratischen Anstaltsstaat“ typisch sind, nicht bremsen. Überkommene „Rangordnungen der Werte, Sitte und Gesetz“ erkennen sie nicht an. Von etablierten Institutionen, etwa Parlamenten, lassen sie sich nicht kontrollieren. Bürokratische Verfahrenszwänge und klassisch-verwaltungstechnische Kontrollmechanismen stoßen bei ihnen auf grundsätzliches Misstrauen. Prozesse üblicher Konsensfindung werden von den Verwaltungsstäben ebenfalls abgelehnt.
Des Weiteren sind sie – idealtypisch – durch ganz andere Formen der Rekrutierung des Führungspersonals gekennzeichnet als Verwaltungsstäbe in traditionalen oder legalen/bürokratischen Herrschaftssystemen. Das Personal der „charismatischen Verwaltungsstäbe“ wird „nach persönlicher Hingabe“ (3TLH, S. 482), nicht in erster Linie nach Fachqualifikation rekrutiert. Für den „charismatischen Herrschaftsapparat“ gelten, so Weber, „weder eine Form noch ein geordnetes Verfahren der Anstellung oder Absetzung, der Karriere oder des ‚Avancements‘“ (W+G, S. 655). Er kennt „kein Beamtentum“ und folglich auch „keine Laufbahn“ im klassischen Sinne, „sondern nur Berufung nach Eingebung des Führers aufgrund der charismatischen Qualifikation des Berufenen“ (W+G, S. 141).
Wenn man davon absieht, dass die „charismatische Herrschaft“ mit dem Tod des Herrschers endet, sofern kein anderer „Charismatiker“ an dessen Stelle tritt, laufe sie vor allem durch die „Traditionalisierung der Ordnungen“ Gefahr, sich zur „traditionellen“ oder „legalen Herrschaft“ zu wandeln. Ausgelöst wird dieser Prozess u.a. durch eine je nach Aufgabe und Adressatenkreis funktionale Differenzierung des ursprünglich einen „charismatischen Verwaltungsstabs“ in mehrere „charismatische Verwaltungsstäbe“. Dies ist ein kaum vermeidbarer Prozess, wenn eine „charismatische Bewegung“ an die politischen Schalthebel gelangt und ihre Regentschaft von längerer Dauer ist. Die Akteure in den „charismatischen Verwaltungsstäben“ selbst drängen auf „Veralltäglichung“ oder profaner formuliert: auf Bürokratisierung – ausgelöst durch den Wunsch der „Angestellten“ des Stabes nach einer Dauerstellung oder auch nur durch das Bestreben, zeit- und energiesparende Verwaltungsroutinen einzuführen. Das „charismatische“ Grundprinzip der „persönlichen Hingabe“ an den „Herrn“ wird sukzessive ersetzt oder ergänzt durch das Prinzip der personell nicht gebundenen, fachlichen Qualifikation. In diesem Sinne politische und meritokratische Kriterien bei der Berufung des (führenden) Personals der „charismatischen Verwaltungsstäbe“ schließen einander allerdings nicht aus; sie können sich ergänzen, da die „Jünger“ des „Herrn“ auch über fachliche Qualifikationen verfügen können. Bewirkt wird die „Veralltäglichung des Charismas“ wesentlich durch die „Anpassung an die Bedingungen der Wirtschaft als der kontinuierlich wirkenden Alltagsmacht. Die Wirtschaft ist dabei führend, nicht geführt.“ (W+G, S. 148) Die Grundtendenz jeder „charismatischen Herrschaft“, sich zu „veralltäglichen“, wirft u.a. die Fragen auf, ob sie Möglichkeiten findet, dieser Gefahr zu begegnen und eingetretene „Veralltäglichungs“-Prozesse sogar wieder rückgängig zu machen, und welche Mechanismen dies sein könnten.
Wichtig ist, sich bewusst zu machen, dass es sich nicht nur bei der „charismatischen Herrschaft“, sondern bei allen von Weber entwickelten Herrschaftsmodellen um Idealtypen handelt, die in so reiner Form historisch-empirisch niemals vorkommen. Idealtypen sollen (nach der Weber’schen Wissenschaftstheorie) vielmehr helfen, eine scheinbar chaotische Vielfalt zu ordnen und zu strukturieren und damit die Analyse zu erleichtern. Für eine Historikerin oder einen Historiker heißt dies nichts anderes, als dass sie oder er sich mehrerer Theorien und Idealtypen bedienen sollte, um ein so komplexes Phänomen wie das NS-Herrschaftssystem analytisch zu erfassen. Die Sperrigkeit der empirisch-komplexen Historizität gegen Modelle und Idealtypen gilt auch, wenn man sich auf Webers „drei Typen legitimer Herrschaft“ beschränkt. Ihm selbst war das sehr bewusst. „Keine Herrschaft ist nur bürokratisch“ (3TLH, S. 477). Jede „bürokratische Herrschaft“ – im Betrieb wie im Nationalstaat – weist auch Elemente von Traditionalität und ebenso „charismatischer Herrschaft“ auf.[3] Alle drei „legitimen“ Herrschaftsformen sind nach Weber insofern miteinander stets „in den mannigfachsten Formen verschmolzen und verquickt“. Nicht zuletzt die Verschiebungen im Spannungsfeld zwischen charismatischen und bürokratischen Herrschaftsstrukturen, so betont z.B. Wolfgang Mommsen, bedingen überhaupt historische Dynamik.[4]
Anzumerken bleibt schließlich, dass Webers Idealtyp der „charismatischen Herrschaft“ von Soziologen und Historikern – unabhängig von seiner Anwendung auf die NS-Diktatur – produktiv ergänzt und terminologisch erweitert worden ist. Norbert Elias etwa hat Webers Konzept kritisch reflektiert[5] und gleichzeitig eigenständig und auf originelle Weise weiter entwickelt.[6] Maurizio Bach wiederum nennt in seiner Interpretation des Weber’schen Modells die „Jünger“ des „Herrn“, soweit sie „charismatische Verwaltungsstäbe“ leiten, auch „charismatisch qualifizierte Kommissare“.[7] Damit greift er Ausführungen Carl Schmitts von Mitte der 1920er-Jahre[8] und vor allem Otto Hintzes, die dieser in einem 1909 verfassten Aufsatz elaboriert hat,[9] zur Figur des „Kommissars“ im 17. und 18. Jahrhundert auf.[10] Tatsächlich weisen die „Kommissare“, wie sie die frühabsolutistischen Fürsten seit dem Dreißigjährigen Krieg einsetzten, um ihre Herrschaft gegenüber den altständischen Gewalten durchzusetzen, auffällige Ähnlichkeiten mit den von Hitler persönlich ernannten, also „führerunmittelbaren“ Sonderkommissaren des „Dritten Reiches“ auf.
Zwar wurde Webers Modell der „charismatischen Herrschaft“ sowohl auf Seiten elitärer „Jungkonservativer“ als auch eher linker Intellektueller, die sich kritisch mit dem italienischen Faschismus auseinandersetzten, bereits während der Weimarer Republik rezipiert.[11] Von der historischen Forschung ist Webers Konzept jedoch vor allem auf die Zeit des „Dritten Reichs“ angewandt worden.[12] In die USA wurde es durch deutsche Exilanten exportiert. Dort und überhaupt im angloamerikanischen Sprachraum wurde Weber und sein Charisma-Konzept aber erst nach 1945 systematischer rezipiert – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der NS-Diktatur, popularisiert nicht zuletzt durch Talcott Parsons.[13]
Das Konzept der „charismatischen Herrschaft“ mit dem NS-Herrschaftssystem zu verknüpfen, war und ist naheliegend. Hitler als „Führer“ entsprach, so der verbreitete Eindruck, dem „charismatischen Herrn“. Seine Gefolgsleute aus der Zeit der Weimarer Republik, die nach 1933 an die Spitze der NS-Massenorganisationen traten oder als (führerunmittelbare) Reichsbeauftragte, Generalinspekteure oder Sonderkommissare die NS-Politik maßgeblich prägten, und ebenso die NSDAP-Gauleiter korrespondierten ihrerseits mit dem Weber’schen Begriff der „charismatischen Jünger“, die von der „Mission ihres Herrn“ erfüllt waren. Massenorganisationen, Sonderkommissariate und NSDAP-Gauleitungen wiederum wiesen in ihrem Innern wie in ihrem Agieren auf den politischen Bühnen frappierende Ähnlichkeiten mit dem Weber’schen Idealtypus „charismatischer Verwaltungsstab“ auf. Zudem markierte eine nach Weber für die Entstehung „charismatischer Herrschaft“ typische „außeralltägliche“ Konstellation, nämlich eine tiefgehende wirtschaftliche, soziale und politische Krise, den Beginn der Herrschaft Hitlers und seiner Bewegung. Andererseits erklärten Historiker, aber auch Politologen und Sozialwissenschaftler des Exils, NS-Organisationen und neue NS-Institutionen – in scheinbarem Gegensatz dazu, jedoch ebenfalls mit einleuchtenden Argumenten – zu bürokratischen Ungetümen.[14]
Diese sehr unterschiedlichen Interpretationen des NS-Systems und die mitunter heftigen Debatten, die daraus entstanden, bestätigen zunächst, dass die komplexe historische Vielfalt niemals in Idealtypen aufgeht. Tatsächlich lassen sich für das NS-Herrschaftssystem Elemente aller drei vorgestellten Herrschaftsmodelle Webers feststellen. Empirisch bewegte es sich insbesondere zwischen den Polen der „bürokratischen“ und „charismatischen“ Herrschaft. Wolfgang Mommsen hat die Weber’schen Herrschaftstypen denn auch zutreffend als die „äußersten möglichen Grenzpositionen“ bezeichnet, innerhalb derer sich die historische Dynamik entfaltete.[15]
Hinzu kommt, dass der Begriff „Bürokratisierung“ ausgesprochen vieldeutig ist und Raum für Missverständnisse lässt. Gemeint sein kann erstens die Routinisierung von Verwaltungshandeln im technischen Sinne. Eine solche Routinisierung, wie sie Armin Nolzen für die Parteikanzlei konstatiert und zum zentralen Argument gegen die Anwendbarkeit des Konzepts „charismatischer Herrschaft“ auf das NS-Regime gemacht hat,[16] lässt sich auch für NS-Organisationen beobachten, etwa die Deutsche Arbeitsfront (DAF).[17] Der Charakter eines „charismatischen Verbands“ oder „charismatischen Verwaltungsstabs“ (auf dessen Spezifika unten noch gesondert eingegangen wird) werde jedoch nicht dadurch grundsätzlich tangiert, dass „nach festen Regeln Routineaufgaben erledigt“ würden, so M. Rainer Lepsius, „entscheidend [bleibe] die Struktur im ganzen“.[18] Zweitens kann der Begriff auf das bloße Anwachsen des hauptamtlichen Personals von Verwaltungen abheben. Dann wären die NSDAP und mehr noch die DAF geradezu eine Inkarnation des Bürokratismus gewesen. Daneben kann „Bürokratisierung“ drittens auf das distanzierte, entfremdete Verhältnis zwischen einer Massenorganisation und ihrer Führungsspitze zielen. Die starke Kluft in den „Beziehungen der Arbeiter“ zu einer „autokratischen Bürokratie“hatte z.B. Franz Leopold Neumann im Blick, als er 1942 davon sprach, die Arbeitsfront habe „den Prozeß der Bürokratisierung auf die Spitze getrieben“.[19] Viertens schließlich kann das Schlagwort „Bürokratisierung“ die Durchsetzung „bürokratischer Herrschaft“ im Weber’schen Sinne meinen. Diese zielt, wie oben angedeutet, auf eine differenzierte, überpersönliche und sorgsam aufeinander abgestimmte Arbeitsteilung innerhalb des Staats oder einzelner Großorganisationen (Unternehmen, politische Verbände etc.).
Nur in der letztgenannten Weise definiert, wird „Bürokratisierung“ bzw. „bürokratische Herrschaft“ als „reinste Form legaler Herrschaft“[20] zum Gegenbegriff von „charismatischer Herrschaft“. In diesem Sinne haben historisch informierte Soziologen wie Maurizio Bach und Stefan Breuer „alle Versuche, das NS-Regime als eine Form bürokratischer Herrschaft zu begreifen“, als „abwegig“ gewertet.[21] Das ist zu apodiktisch formuliert. Denn Ansätze „bürokratischer Herrschaft“ – in der letztgenannten weitgefassten Bedeutung und nicht im engeren Sinne einer „Veramtung“[22] – lassen sich auch in den „charismatischen Verwaltungsstäben“ der NS-Zeit durchaus beobachten. Sie können als Ausdruck ihres Bestrebens interpretiert werden, sich zu „veralltäglichen“. Der Trend zur „Veralltäglichung“ der „charismatischen Verwaltungsstäbe“ der NS-Zeit konnte sich jedoch nicht verstetigen. Infolge selbstinduzierter Krisen der Diktatur wurde die „Kruste bürokratischer und gesetzesmäßiger Verfestigung“, so hat Martin Broszat dies schon früh beschrieben, immer wieder aufgesprengt und vom Regime selbst „mit Gewalt beseitigt“.[23] Es kehrte nie die für „Veralltäglichung charismatischer Herrschaft“ notwendige Ruhe und Routine ein.
![Die Inszenierung der Machtübernahme in Italien durch den sogenannten Marsch auf Rom durch die faschistische Bewegung von Benito Mussolini am 24. Oktober 1922. Fotograf: unbekannt, Quelle: [https://commons.wikimedia.org/wiki/File:March_on_Rome_1922_-_Mussolini.jpg Illustrazione Italiana, 1922, Nr. 45 / Wikimedia Commons], Lizenz: public domain](sites/default/files/import_images/4515.jpg)
Auffällig ist der Unterschied zum italienischen Faschismus, dessen „Duce“ bereits Robert Michels 1930 als den „modernen Grundtypus dessen, was Max Weber unter einem charismatischen Führer verstanden wissen wollte“, bezeichnet hat.[24] In Italien setzten der Prozess der „Veralltäglichung charismatischer Herrschaft“ und eine allmähliche Transformation der Mussolini-Diktatur hin zu einem „bürokratischen“ oder „patrimonialen“ System Ende der 1920er-Jahre ein. An dieser „Veralltäglichung“ änderten auch die politisch-administrativen Umbrüche Mitte 1940 (Kriegseintritt) sowie 1941 (als Mussolini in der ersten Jahreshälfte zahlreiche Minister entließ) nur wenig.[25]
Legt man Webers Modell zugrunde, oszillierten die beiden faschistischen Regime zwischen den idealtypischen Polen „charismatischer“ und „legaler/gesatzter“ oder auch „bürokratischer“ Herrschaft. Die italienische Diktatur „veralltäglichte“ sich stärker – hin zu einem bürokratischen Regime – als die NS-Diktatur. Empirisch waren die faschistischen Regime jedoch nicht nur Mischformen zwischen „bürokratischer“ und „charismatischer“ Herrschaft. Blickt man etwa auf die Einführung zahlreicher Sondergerichtsbarkeiten (der NSDAP, der SS, der DAF usw.) und die Reanimation (berufs-)ständischer Gerichtsbarkeiten, kann man außerdem Elemente „traditionaler“, fast feudal anmutender, jedenfalls vorbürgerlicher Herrschaft entdecken. Den heuristischen Wert des Weber’schen Modells für das NS-System tangieren diese empirischen Befunde indes nicht.
Bereits Zeitgenossen bot das Konzept der „charismatischen Herrschaft“ einen Schlüssel zur Dechiffrierung der Grundmechanismen des NS-Herrschaftssystems. Arnold Köttgen, Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Greifswald, sprach 1936 davon, dass „gerade im Führerstaat“ weder „auf den charismatischen Charakter der Staatsführung“ noch auf eine „für die Befriedigung moderner Massenbedürfnisse verantwortliche Verwaltung der Gegenwart“ verzichtet werden könne.[26] Ernst Fraenkel griff Köttgens Überlegungen auf und machte sie zu einer der Prämissen seines Konzepts vom „Doppelstaat“, verkürzte allerdings Webers Überlegungen zu „charismatischer Mission“ und „charismatischer Herrschaft“, indem er diese auf die Verkörperung von „Irrationalität“ reduzierte. Dass auch traditionelle Verwaltungen (seit 1933 in zunehmendem Maße) „irrational“ handeln und umgekehrt die „charismatischen Elemente“ des NS-Herrschaftssystems ihrer freilich sehr eigenen „Rationalität“ folgen konnten, thematisierte er aber nicht.[27]
Auch Franz Leopold Neumann kannte selbstverständlich Webers Modell, fokussierte freilich in erster Linie „die charismatische Macht des Führers“ sowie die „Psychologie des Charismas“. Die „charismatische Führergewalt“ machte Neumann zum Angelpunkt seiner Polykratietheorie: Nach ihm gab es „außer der charismatischen Führergewalt keine Autorität, die jene vier Gewalten [Wehrmacht, Wirtschaft, Ministerialbürokratie, Partei] koordinieren und keine Stelle, wo der von ihnen ausgehandelte Kompromiß auf eine allgemeingültige Grundlage gestellt werden könnte“.[28] Unter der Formel „Psychologie des Charismas“ diskutiert Neumann die Frage, warum „soziale Schichten“ in bestimmten historischen Perioden nicht „rationalen Überlegungen“, sondern „einem vollkommen irrationalen Glauben“, eben einer „charismatischen Lehre“ wie der NS-Ideologie folgen. Neumann spricht vom „charismatischen Anspruch der modernen Führer als [einem] bewußten Mittel, Hilflosigkeit und Hoffnungslosigkeit im Volke zu nähren, Gleichheit zu beseitigen und stattdessen eine hierarchische Ordnung einzuführen, in der der Führer und seine Gruppe den Ruhm und den Nutzen des numen teilen“.[29] Selbstredend wusste Neumann, dass Webers „charismatische Herrschaft“ ein Idealtypus ist. So war denn für ihn „die Partei nicht nur ein Verband gläubiger Gefolgsleute, sondern ebenso gut eine Bürokratie. Sie stellt eine Mischung zweier Herrschaftstypen dar: des ‚charismatischen‘ und des ‚bürokratischen‘“.[30]
Ganz ähnlich sah dies Anfang 1942, also zeitgleich mit Neumann, auch Talcott Parsons, Mitte des 20. Jahrhunderts der einflussreichste US-amerikanische Soziologe. Er betonte in fast denselben Worten wie Neumann, dass das NS-Regime generell und insbesondere „the party organization seems to have been a mixture of a purely charismatic and a bureaucratic type, but with the charismatic elements of great prominence“.[31] Daneben beschäftigte sich Parsons u.a. mit dem „process of routinization of a charismatic movement“, also möglichen Trends der Veralltäglichung einer (wie es zu diesem Zeitpunkt vielen Beobachtern schien: nicht unwahrscheinlichen) dauerhaften NS-Herrschaft.[32]
Weber ist mit seinem Modell freilich nicht nur auf Zustimmung, sondern auch auf Ablehnung gestoßen. Zu Recht ist vor allem die Gefahr einer hitleristischen Verengung „charismatischer Herrschaft“ kritisiert worden.[33] Diese Kritik wurde in den letzten zwei Jahrzehnten durch die zahlreichen Hitler-Biografien zusätzlich befeuert.[34] Selbst Ian Kershaw, der die wohl beste Biografie Hitlers verfasst hat, ist, was die Mechanismen des NS-Regimes angeht, allzu sehr auf die Person des „Führers“ fokussiert, obwohl er sich durchaus bewusst ist, dass „charismatische Herrschaft“ weit mehr ist als ein Hitler-zentriertes Regime.[35] Noch stärker gilt dies für Hans-Ulrich Wehler und den vierten Band seiner Gesellschaftsgeschichte,[36] der im Übrigen nicht nur Hitler, sondern (im dritten Band) ebenso Bismarck „Charisma“-Qualitäten zuweist. Schon allein die Titel wichtiger Standardwerke animieren dazu, die Person des Diktators allzu sehr in den Vordergrund zu schieben und den Blick auf den Gesamtkomplex des vielschichtigen NS-Herrschaftssystems zu vernachlässigen.[37] Ludolf Herbst wiederum hat zwar ein ganzes Buch unter dem Titel „Hitlers Charisma“ veröffentlicht[38] und z.B. mit der Einführung der Begriffe „konterrevolutionäre Partei ‚neuen Typs‘“ und mit der Differenzierung in „charismatische Führerpartei“ und „charismatische Bewegung“ als „Strukturtypen“ für die NS-Geschichte wichtige neue kategoriale Instrumente geschaffen. Das heuristische Potenzial des Weber’schen Modells schöpft allerdings auch er nicht aus; erst auf den letzten beiden Seiten erwähnt er überhaupt den „charismatischen Verwaltungsstab“.
Zur hitleristischen tritt die personalistische Verengung des Blicks, besonders der Fokus auf die „charismatische Aristokratie“, also auf herausragende Protagonisten der Diktatur wie Himmler, Goebbels, Göring, Bormann, Ley und andere. Unstrittig ist, dass die Personalisierung der Herrschaftsbeziehungen während des „Dritten Reichs“ weit stärker ausgeprägt war als zu „normalen“ Zeiten, d.h. in westlichen Demokratien und überhaupt unter anderen politischen Systemen. Dieser personalistischen Dimension „charismatischer Herrschaft“ kommt man analytisch freilich nicht durch die Produktion von immer mehr Individual-Biografien näher.[39]
Ein anderer Vorbehalt gegen das Weber’sche Konzept geht dahin, dass „charismatische Herrschaft“ einerseits und bürgerliche Rechtsbeziehungen sowie ökonomische Rationalität andererseits sich ausschlössen. „Ökonomische Binnenrationalität“ der Einzelunternehmen und eine darauf basierende „Steigerung der Rüstungsproduktion“ seien, so Michael Wildt, mit „charismatischer Herrschaft“ ebenso unvereinbar wie das NS-typische „rationale imperialistische Kalkül, demzufolge die durch einen siegreichen Krieg eroberten Ressourcen wie Bodenschätze oder Industrieanlagen die Schulden wieder ausgleichen würden und die unterworfenen Staaten gezwungen werden sollten, zur Kriegsfinanzierung beizutragen“.[40]
Ein weiterer Einwand gegen die Anwendung des Weber’schen Idealtypus der „charismatischen Herrschaft“ auf die NS-Herrschaft geht dahin, dass diese nur „mäzenatische Schenkungen oder gewaltsames Beutemachen“ kenne, im „Dritten Reich“ aber das „bürgerliche Vertragsrecht“ weiterhin Geltung besessen habe.[41] Tatsächlich spricht Max Weber von „Mäzenaten“, „Ehrengeschenken“, „Beute“ usw. als materiellem Unterhalt des „charismatischen Herrschers“ und des engsten Kreises seiner „Jünger“. Indes lehnt der „charismatische Herrscher“ „planvollen rationalen Geldgewinn, überhaupt alles rationale Wirtschaften“ nur unmittelbar für sich selbst „als würdelos ab“ (W+G, S. 142, 655). Bei Weber ist nicht die Rede davon, dass Raub, Diebstahl, Erpressung, Schenkungen, Bestechungen usw. die breite ökonomische Basis „charismatischer Herrschaft“, also die jeweilige Volkswirtschaft, generell strukturieren müssten, damit überhaupt von „charismatischer Herrschaft“ gesprochen werden könne.[42] Die relative „Wirtschaftsenthobenheit“ (so ein Terminus Webers in diesem Zusammenhang) des „Führers“ sowie nicht weniger seiner „Jünger“ und das Desinteresse insbesondere Hitlers an konkreten ökonomischen Fragen waren in gewisser Weise sogar funktional: Sie gaben einem wirtschaftspolitischen Pragmatismus auf einer kriegswirtschaftlich orientierten kapitalistischen Basis weiten Raum.
Allerdings wurde dieser wirtschaftspolitische Pragmatismus von der „Mission“ des „charismatischen Führers“ und seiner „charismatischen Aristokratie“ überformt. Vor allem die mit dem euphemistischen Begriff der „Arisierung“ umschriebenen Enteignungen stellten einen fundamentalen Bruch mit dem Grundwert der Vertragsfreiheit und der Unverletzlichkeit des Privateigentums dar. Einen offenen Bruch mit dem Prinzip der Unverletzlichkeit des Privateigentums markierte schon frühzeitig die Enteignung des Vermögens, der Immobilien und der Unternehmen der Arbeiterparteien und Gewerkschaften, die der Deutschen Arbeitsfront (DAF) zu einem riesigen Konzern verhalf[43] und sich gleichfalls vor aller Augen abspielte. Vertragsfreiheit war an „Rasse“ sowie politische Botmäßigkeit geknüpft und stand unter dem Vorbehalt der „charismatischen Aristokratie“ und ihres „Führers“.
Kontrovers wird mit Blick auf die NS-Diktatur auch die Frage der „Veralltäglichung charismatischer Herrschaft“ diskutiert.[44] M. Rainer Lepsius beispielsweise hat in seinem Aufsatz über „Das Modell der charismatischen Herrschaft und seine Anwendbarkeit auf den ‚Führerstaat‘ Adolf Hitlers“ betont, dass sich Veralltäglichungstendenzen, wie sie das NS-Regime phasenweise gezeigt haben mag und wie sie auch bei Großorganisationen wie der NSDAP oder der DAF durchaus dingfest zu machen sind, nicht durchsetzen konnten. Sie wurden vom Regime und seinen Protagonisten immer wieder aufgesprengt.[45] Hinzu kommt, dass „Veralltäglichung“ – und in deren Folge Untergang oder Umwandlung in eine andere Form legitimer (also in traditionale oder legale) Herrschaft – zwar, folgt man Weber, einen strukturellen Sog beschreibt, dem „charismatische Herrschaft“ grundsätzlich ausgesetzt ist. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um einen Automatismus. Wie stark dieser Sog in Richtung „Veralltäglichung“ oder „Normalisierung“ wirkt, hängt von den jeweiligen historischen Konstellationen und vom Handeln der Akteure ab.
Folgt man Lepsius, verhindert oft bereits die Existenz „charismatischer Stäbe die Veralltäglichung charismatischer Herrschaft“. Sie sind nach Lepsius die entscheidenden Stabilisatoren „charismatischer Herrschaft“, weil nur durch sie „direkte Maßnahmen außerhalb der ‚normalen‘ Herrschaftsstrukturen“ möglich seien.[46] Mit anderen Worten: „Charismatische Verwaltungsstäbe“ sind als markante institutionelle Elemente „charismatischer Herrschaft“ auch entscheidende Instanzen, die deren „Veralltäglichung“ bremsen, vielleicht sogar unterbinden oder aber auch beschleunigen können. Ob sich diese Verwaltungsstäbe selbst „veralltäglichen“, ist offen. „Die Transformationen charismatisch qualifizierter Stabsorganisationen“, so betont Maurizio Bach in Anlehnung an Weber, folgen „nicht einer eindimensionalen Entwicklungslogik“.[47] Sich dem Sog der „Veralltäglichung“ erfolgreich entgegenstemmen zu können, zeugt von Kraft und einer ungebrochenen Dynamik der jeweiligen „charismatischen Herrschaft“ und ihrer Protagonisten. Auch hier ist der Befund für die NS-Zeit eindeutig: Von „gefrorenen“ Staatsstrukturen, wie sie für Militärdiktaturen und andere, in ihren Anfängen oft „charismatisch“ wirkende rechtsautoritäre Regime in Phasen ihrer Stabilisierung zu beobachten sind, blieb die NS-Diktatur bis an ihr Ende weit entfernt.
Auch binnenorganisatorisch suchten die maßgeblichen Funktionsträger dem Sog in Richtung „Veralltäglichung“ zu entkommen. Die nur scheinbaren Gegensätze Außeralltäglichkeit charismatischer Herrschaft einerseits und Veralltäglichungstendenzen, d.h. Bürokratisierung im Sinne von Regelhaftigkeit, Routinisierung, überpersönlichen Amtswegen etc. in Behörden wie Massenorganisationen andererseits ließen ein komplexes Spannungsfeld und gleichzeitig eine erhebliche Dynamik innerhalb der NS-Herrschaftsstrukturen entstehen, die zu keinem wie auch immer gearteten Ruhezustand fand.
Daraus folgt als erstes Fazit: Ein generalisierender Abgesang auf Webers Konzept der „charismatischen Herrschaft“ und dessen Anwendbarkeit auf die NS-Diktatur ist mithin fehl am Platz.[48] Ebenso wenig sollte Webers Modell von „charismatischer Herrschaft“ ad absolutum gesetzt werden. Der Nationalsozialismus konnte bereits deshalb nicht rein „charismatisch“ sein, weil er sich in einer hochindustrialisierten Gesellschaft entwickelt und entfaltet hat. Die vor allem auf das Politische abzielende „charismatische Herrschaft“ wurde durch die ökonomischen Rahmenbedingungen geprägt bzw. überformt. Zwischen 1933 und 1945 blieben mit dem „privaten kapitalistischen Betrieb“ auch durchgängig Elemente „legaler“ und „bürokratischer Herrschaft“ erhalten. Eine moderne „charismatische Herrschaft“ anverwandelt sich zudem die oft schon lange bestehenden Institutionen des vorgefundenen Staats. Sie kann aus diesen Gründen empirisch niemals rein „charismatisch“ sein, sondern bleibt stets eine Mischform aus mehreren Herrschaftstypen.
Bei diesem Prozess der Anverwandlung, nicht zuletzt der Einbindung traditioneller Verwaltungen in die sich herausbildenden neuen politisch-staatlichen Strukturen, handelt es sich nicht lediglich um die bloße Installation einer Art neuer Oberhoheit, deren Anweisungen die nachgeordneten Instanzen bloß befolgen müssen, ohne sich selbst zu verändern. Er hat vielmehr weitreichende Konsequenzen für die Herrschaftspraxis auch des „alten Staats“. Die überkommenen, „legal“-staatlichen Institutionen adaptieren nämlich ihrerseits (meist freiwillig, oft enthusiastisch und den Willen der neuen Herrscher antizipierend) Herrschaftspraktiken, die eine „charismatische Bewegung“ wie die Hitler-Bewegung zunächst außerhalb des unmittelbaren Herrschaftsraumes (vor 1933) ausbildete.
Nachdem Reichspräsident Paul von Hindenburg am 30. Januar 1933 Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt hatte, wuchsen die bis dahin außerhalb der staatlichen Sphäre existierenden NS-Organisationen sukzessive in die Rolle „charismatischer Verwaltungsstäbe“ hinein, die sich in zunehmendem Maße bis dahin staatliche Funktionen anmaßten. Dabei waren sie jedoch nicht einer abstrakten Staatsräson verpflichtet, sondern – typisch für „charismatische Verwaltungsstäbe“ – der „Mission“ ihres „Führers“. Allein durch ihre Existenz übten sie wiederum Druck auf Reichs- und Länderministerien, auf Kommunalverwaltungen, auf Reichswehr und Wehrmacht und viele andere Institutionen aus, sich aktiv den neuen Verhältnissen anzupassen. Hinzu trat ein aggressiv-extensiver Aktivismus, der gerade auch vor den etablierten Behörden und deren Hoheitsrechten sowie sonstigen bis 1933 unumstrittenen Befugnissen nicht Halt machte.[49] Noch unmittelbarer gilt dies für die zahlreichen Beauftragten, Generalinspektoren und Reichskommissare, die von Hitler seit 1933 ernannt wurden und sich in manchen Fällen ganze Abteilungen von Reichsministerien unmittelbar unterstellten.[50] NS-Massenverbände und Sonderkommissare brachten mithin – um ein Marx’sches Bonmot zu variieren – die politisch-staatlichen Verhältnisse zum Tanzen. Sie machten aus einem bis 1933 relativ festgefügten, arbeitsteiligen Staat eine schwer überschaubare, in stetem Fluss befindliche „Staatlichkeit“, in der sich der „klassische Staat“ (und hier namentlich die Ministerialbürokratie) und „die Partei“ (mitsamt ihren relativ autonomen Vorfeldorganisationen), später dann Militär, Wirtschaft und selbst die Wissenschaft gegenseitig durchdrangen.
Obwohl sich „charismatische Verwaltungsstäbe“ allein durch die unmittelbare Berufung auf den Willen des „Herrn“ von überkommenen Institutionen und Organisationen grundsätzlich unterscheiden, sind sie deswegen, so Weber, keineswegs ohne markante innere Struktur. Sonderkommissare wie NS-Massenverbände wiesen die Merkmale auf, die Lepsius auf einer allgemeinen Ebene als Charakteristika des „charismatischen Verbands“ herausgearbeitet hat. Dazu zählten ein „eigentümliches Nebeneinander von strikten Befehls- und Gehorsamsbeziehungen und eine fluide und lose Organisation des Verwaltungsstabes“. Seine Organisationsformen – und ebenso das Handeln ihrer Protagonisten – waren „gleichzeitig rigide und lose, autoritär und anarchisch, einheitlich und fragmentiert, zentralisiert und unkoordiniert“.[51] Auch sonst ähnelten NS-Massenverbände wie die SS oder die DAF, aber auch „Behörden“ der Sonderkommissare, die von Hitler selbst ernannt wurden, in ihrer Binnenstruktur wie in ihrem Handeln in vielerlei Hinsicht in teilweise frappanter Weise dem Weber’schen Idealtypus „charismatischer Verwaltungsstab“.
Deutlich wird dies, wenn wir die oben genannten Charakteristika „durchdeklinieren“: Für das Handeln der NS-Massenverbände und ebenso der von Hitler ernannten Bevollmächtigten, Generalinspektoren und Reichskommissare[52] sowie auch der NSDAP-Gauleiter waren erstens nicht Gesetze und sonstige „abstrakte Rechtssätze“, die auf „rationaler Rechtsfindung“ basierten, maßgeblich, ebenso wenig die „an traditionalen Präzedenzien orientierten Weistümer und Rechtssprüche“. Ausschlaggebend waren für sie allein die „Offenbarungen“ des „Herrn“, die „Mission“, die der „Führer“ hatte und in „Führer-Befehlen“ seiner „Gemeinde“ mitteilte. Robert Ley etwa, NSDAP-Reichsorganisationsleiter und Führer der DAF, sah sich selbst als „fanatischen Apostel“,[53] der nur den „Worten“ seines „Herrn“ folgte und seine gesamte Organisation entsprechend ausrichtete. Eng damit verknüpft stießen bei Hitler, seinen „Jüngern“ und ebenso den von ihnen geleiteten „charismatischen Verwaltungsstäben“ zweitens bürokratische Verfahrenszwänge und klassisch-verwaltungstechnische Kontrollmechanismen auf Misstrauen. Für die NS-Zeit typische Formeln wie „Erst der Mensch und dann die Akten“[54] oder „Tod dem Amtsschimmel“[55] knüpfen dabei an eine sehr viel ältere Bürokratiekritik an.
Dass überkommene Regeln, Normen, Werte und Hierarchien in NS-Massenverbänden, Sonderkommissariaten und NS-Gauwaltungen lediglich akzeptiert wurden, soweit sie im Rahmen der „charismatischen Mission“ nützlich erschienen, führte seit 1933 im Ergebnis drittens dazu, dass sich in und ebenso zwischen den „charismatischen Verwaltungsstäben“ des „Dritten Reichs“ „unhierarchische und informelle Strukturen“ ausbildeten. Die vom NS-Regime selbst ausgelösten, ständigen Veränderungen auf den politisch-militärischen Schauplätzen und ebenso der wirtschaftlichen Konstellationen stärkten die „charismatische“ Qualität der NS-Verwaltungsstäbe immer wieder von Neuem.
„Charismatische Herrschaft“ und die zentrale Rolle der „charismatischen Verwaltungsstäbe“ führen viertens zu einem „relativ hohen Maß an äußerer Unberechenbarkeit und innerer Instabilität“, wie Maurizio Bach in Anlehnung an Max Weber formuliert hat.[56] Dieser der „charismatischen Herrschaft“ generell innewohnende Trend wird, folgt man Weber, dadurch weiter verstärkt, dass die Worte des „charismatischen Herrn“ oft unscharf und damit ausdeutungsfähig sind: im „Dritten Reich“ also die Verordnungen, „Befehle“ und Anweisungen Hitlers. Zudem wurden die „Worte des Führers“ oft nur von „charismatisch qualifizierten Jüngern“ überliefert – vor allem durch Heß und Bormann, aber auch durch Ley, Goebbels, Göring und andere, die regelmäßig exklusiven Zugang zu Hitler hatten.
![Adolf Hitler, Martin Bormann, Hermann Göring und Baldur von Schirach auf dem Obersalzberg 1936. Fotograf: unbekannt, Quelle: [https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_B_145_Bild-F051620-0043,_Hitler,_G%C3%B6ring_und_v._Schirach_auf_Obersalzberg.jpg Bundesarchiv B 145 Bild-F051620-0043 / Wikimedia Commons], Lizenz: [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en CC-BY-SA 3.0]](sites/default/files/import_images/4517.jpg)
Fünftens: In den Weber’schen Kategorien des „charismatischen Herrn“ und seiner „charismatischen Jünger“ ist eine hochgradige Personalisierung von Herrschaft angelegt. Sie war typisch für das NS-Regime generell.[57] Im „Dritten Reich“ waren die „charismatischen Verwaltungsstäbe“ als (nach Weber) „ausgeprägte soziale Strukturform mit persönlichen Organen“ „im Umfang des Auftrags des Herrn [...] beauftragte Sendboten“ und „keine feststehenden ‚Behörden‘“. Dass sie dennoch paradoxerweise scheinbar durchaus behördenähnlichen Charakter annehmen konnten, ändert an ihrem Charakter als „Sendboten“ des „Führers“ nichts. Denn in ihrem Innern funktionierten sie ganz anders als „klassische“ Verwaltungen. Wie auf gesamtstaatlicher Ebene allein der Wille des „charismatischen Herrschers“ maßgeblich war, wurde innerhalb der einzelnen Verwaltungsstäbe der Wille des jeweiligen „Jüngers“ absolut gesetzt. Die „Jünger“ oder „charismatischen Kommissare“ entschieden weitgehend nach Gutdünken über die Strukturen und das (leitende) Personal der „charismatischen Stäbe“. Aufgebaut waren diese nach der früh „schon für die Partei typischen Struktur personeller Gefolgschaften“, wie Stefan Breuer betont hat[58] und dies für die frühe Hitler-Bewegung z.B. von Sven Reichardt herausgearbeitet wurde.[59]
Im Unterschied zu Organisationen „legaler Herrschaft“ und „normalen“ Institutionen „bürokratischen“ Typs mit strikten Arbeitsteilungen und überpersönlichen Amtswegen zeichneten sich die die „charismatische Herrschaft“ tragenden Organisationen sechstens auch in ihrem Innern oft durch Kompetenzüberschneidungen und scheinbaren institutionellen Wildwuchs aus. Besonders markant lässt sich dies für die DAF nachzeichnen: Ley ernannte für ad hoc anstehende Aufgaben „Sonderkommissare“, die ihrerseits Verwaltungsstäbe aufbauten und diese innerhalb der Organisation zu verstetigen trachteten. Präzise Arbeitsteilungen zwischen den Zentralämtern wurden nicht festgelegt. Die Folge waren Kompetenzkonkurrenzen und persönliche Rivalitäten sowie organisatorische „Wucherungen“, denen nur Ley selbst entgegentreten konnte.[60]
Entsprechend wurde siebtens auch mindestens das führende Personal der NS-Massenverbände, der meisten Sonderkommissariate sowie der NSDAP-Gauleitungen in einer Weise rekrutiert, die nach Weber typisch für „charismatische Verwaltungsstäbe“ ist: nicht in erster Linie nach Fachqualifikation, sondern „nach persönlicher Hingabe“ und Verdiensten um die „charismatische Mission des Führers“. So waren mehr als 90 Prozent aller führenden DAF-Funktionäre vor Juli 1932 und 76 Prozent vor September 1930 in die Partei eingetreten.[61] Mindestens in der Anfangsphase der Diktatur gab es außerdem (nach Weber typisch für „charismatische Verwaltungsstäbe”) „weder eine Form noch ein geordnetes Verfahren der Anstellung oder Absetzung, der Karriere oder des ‚Avancements‘“.
Zwar ließen sich in der Arbeitsfront und ebenso in anderen NS-Massenverbänden seit den Vorkriegsjahren auch förmliche („bürokratische“) Laufbahnen beobachten; bei den von Reichsbeauftragten geführten Sonderstäben war dieser Trend noch deutlicher. Eine „Veralltäglichung“ der Personalpolitik, also deren ausschließliche Orientierung an fachliche Kriterien, ohne jegliche Berücksichtigung von politischen „Verdiensten“, wie sie (idealtypisch) z.B. für Ministerien charakteristisch ist, wurde jedoch immer wieder durch Eingriffe der von Hitler mit der Leitung der Verwaltungsstäbe beauftragten „charismatisch legitimierten Kommissare“ durchbrochen. Sonderkommissare, NSDAP-Gauleiter, Himmler, Ley und andere Chefs von Massenverbänden wollten ihnen persönlich ergebene Gefolgsleute. Politische Verdienste und fachliche Qualifikation schlossen sich, so hat die empirische Forschung der letzten Jahrzehnte gezeigt, dabei im Übrigen keineswegs aus; so war z.B. die Mehrheit der besonders einflussreichen Leiter der DAF-Zentralämter akademisch gebildet, ein erheblicher Teil von ihnen sogar promoviert.[62]
Auch weil zumindest die wichtigeren NS-Massenorganisationen die Strukturen der „charismatischen“ NS-Herrschaft innerorganisatorisch spiegelten, sprachen bereits die Zeitgenossen von der Arbeitsfront als einem „Staat im Staate“[63] und von Himmlers Organisation als einem „SS-Staat“ (so der ehemalige KZ-Häftling Eugen Kogon[64]). Verstärkt wurde der Eindruck eines „Staats im Staate“ dadurch, dass SS und Arbeitsfront – wie zuvor schon (bis 1934) die SA – über organisationseigene Geheimdienste verfügten,[65] riesige Komplexe an eigenen Wirtschaftsunternehmen sowie eigene Wissenschaftsimperien aufbauten.[66] Namen wie Himmler oder Ley illustrieren überdies, dass NS-Massenverbände und Sonderkommissariate von ein und derselben Person geleitet werden konnten. Auch das verweist auf strukturelle Ähnlichkeiten dieser beiden NS-typischen Formen „charismatischer Verwaltungsstäbe“. Als dritte Variante „charismatischer Verwaltungsstäbe“ während der Hitler-Diktatur könnte man die NSDAP-Gauleiter mit ihren Gauwaltungen klassifizieren. Diese „Mittelinstanzen“ der NS-Diktatur verfügten oft über einen hohen Grad an Autonomie und wiesen auch sonst vergleichbare Merkmale auf. So ist es denn kein Zufall, dass Hitler gern NSDAP-Gauleiter zu Sonderkommissaren bestimmte.
Die Repräsentanten all der Sonderstäbe – gleichgültig, ob es sich um die Leiter der NS-Organisationen, führerunmittelbare Reichskommissare und Sonderbeauftragte oder „neue Minister“ handelte – waren nicht nur „Alte Kämpfer. Sie gehörten darüber hinaus zumeist bis 1945 dem engsten Vertrautenkreis Hitlers an und hatten – das unterschied sie etwa von gewöhnlichen Reichsministern – unmittelbaren Zugang zu Hitler. Den Führern der wichtigeren NS-Massenorganisationen, den meisten NSDAP-Gauleitern, fast allen führerimmediaten Sonderkommissaren und ebenso den „Vizekönigen“ in den verschiedenen Regionen Europas war zudem gemein, dass sie im Unterschied weniger zu den „gewöhnlichen Reichsministern“ als vielmehr zu den meisten Staatssekretären, Ministerialdirektoren und anderen höheren Beamten gar keine oder doch weit weniger klassisch-ministeriale bzw. verwaltungsjuristische Berufserfahrungen vorweisen konnten.
Gerade dieses scheinbare Defizit jedoch qualifizierte sie paradoxerweise zur Führung der ihnen übertragenen Sonderkommissariate. Von ihnen wurden ganz andere politisch-organisatorische Fähigkeiten als von klassischen Ministerialbeamten erwartet – nämlich eine elastische und schnelle Einpassung der ihnen übertragenen neuen Funktionen und Aufgabenfelder in das nach gänzlich anderen Kriterien als den zuvor gekannten Regierungsweisen funktionierende „charismatische“ NS-Herrschaftssystem. Dies schloss vermeintliche Unberechenbarkeit und unkonventionelles, oft brutales und scheinbar willkürliches Handeln durchaus ein. Dies wiederum waren Eigenschaften, die die (so Termini der NS-Selbststilisierung:) „Landsknechte, Idealisten, Menschen voller Unruhe, ewigen Soldaten“[67] oft bereits lange vor 1933 im Rahmen der auf den „charismatischen Führer“ zugeschnittenen NS-Bewegung eingeübt hatten. Zu den Fähigkeiten, die zur Übernahme von Spitzenpositionen in „charismatischen Verwaltungsstäben“ qualifizierten, gehörten neben Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen die Fähigkeit zur „Dauerimprovisation“ sowie eine „Hemdsärmeligkeit“, die sich über eingespielte Routinen hinwegsetzte und um bestehende Hierarchien wenig scherte.[68]
Die vorstehenden Ausführungen haben gezeigt, dass es fruchtbar bleibt, Max Webers Konzept der „charismatischen Herrschaft“ als heuristische Mittel zur Erklärung der spezifischen Formen der NS-Diktatur zu nutzen. Das Modell kann, sofern es nicht hitleristisch verengt wird, ein wichtiger Ausgangspunkt sein, verfehlte und eher hilflose Erklärungsversuche der Herrschaftsstrukturen des NS-Systems zu überwinden, die eine traditionelle Historiografie in pejorative Formeln wie „rückläufige Steuerung“, „fehlende Koordination“, „fehlende Korrekturen“, „Auflösung“, „Systemverfall“, „Desorganisation“, „progressive Aufsplitterung“ und „parasitäre Zersetzung“ gefasst hat.[69] Das eigenartige Changieren des NS-Systems zwischen Stabilität und Labilität sowie der Tatbestand, dass die alliierten Gegner die Diktatur nur mit übergroßen Kraftanstrengungen zu Fall bringen konnten, vermögen derartige Negativ-Begrifflichkeiten nicht zu erklären. Solchen pejorativen Zuschreibungen liegt meist unausgesprochen die Positivfolie eines scheinbar „normalen“ bürgerlich-„bürokratischen Anstaltsstaats“ mit „rationalen“ Verwaltungen zugrunde. Der Vorteil von Webers „Drei Formen legitimer Herrschaft“, also seinem Angebot mehrerer Idealtypen, besteht darin, dass man auf die simplifizierende Negativ-Folie einer ohnehin abstrakten klassisch-bürgerlichen Staatsform als normatives Ideal nicht angewiesen ist.
Webers Konzept ist jedoch kein Passepartout, das alle Probleme einer Analyse des NS-Herrschaftssystems lösen kann. Dazu ist keine „Großtheorie“ in der Lage. Historisch-empirische Konstellationen entsprechen niemals in Gänze abstrakten Modellen; jede wie auch immer geartete „Großtheorie“ weist zwangsläufig „Lücken“ auf. Schon gar nicht geht es an, die empirischen Konstellationen des überdies enorm dynamischen NS-Herrschaftssystems auf eine „Versuchsanordnung“ zur besseren, gar dogmatisch verengten Anwendung einer vermeintlichen „Großtheorie“ zurechtzustutzen.[70] Historikerinnen und Historiker suchen sich unter den vorhandenen Theorieangeboten das aus, was ihnen die Analyse ihrer jeweils empirisch gesetzten Untersuchungsgegenstände erleichtert. Allein weil Geschichte sui generis immer empirisch gebunden ist, können Historiker/innen bestenfalls Theorien geringer oder (selten) mittlerer Reichweite entwickeln. In dieser Weise relativiert, bietet Webers Konzept der „charismatischen Herrschaft“ auch für die künftige NS-Historiografie zahlreiche produktive Anregungen.
↑ So mit Blick auf Niklas Luhmann und die Organisationssoziologie Stefan Kühls: Sören Eden/Henry Marx/Ulrike Schulz, Ganz normale Verwaltungen? Methodische Überlegungen zum Verhältnis von Individuum und Organisation am Beispiel des Reichsarbeitsministeriums 1919 bis 1945, in: VfZ 66/2018, S. 487-520, Zitat S. 497. Bei der Anwendung der Systemtheorie auf die NS-Geschichte ist grundsätzlich Vorsicht geboten: Luhmann hat seine Theorie vor dem Hintergrund der bundesdeutschen Verwaltungs- und Organisationsstrukturen entwickelt und eng an den demokratisch-rechtsstaatlichen Rahmen gebunden. Er selbst war sich der Grenzen seiner Theorie – nicht zuletzt einer „Anwendbarkeit“ auf das NS-System – durchaus bewusst.
Maurizio Bach, Die charismatischen Führerdiktaturen. Drittes Reich und italienischer Faschismus im Vergleich ihrer Herrschaftsstrukturen, Baden-Baden 1990
Stefan Breuer, Bürokratie und Charisma. Zur politischen Soziologie Max Webers, Darmstadt 1994
Mario Rainer Lepsius, Das Modell der charismatischen Herrschaft und seine Anwendbarkeit auf den „Führerstaat“ Adolf Hitlers, in: ders., Demokratie in Deutschland. Soziologisch-historische Konstellationsanalysen, Göttingen 1993, S. 95-118
Max Weber, Die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft, in: ders., Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, hg. von Johannes Winkelmann, Tübingen 1985, S. 475-488
Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie, Tübingen 1972, insbesondere S. 140-148 und S. 654-681
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